Vertrag von Kremmen (1236)
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Vertrag von Kremmen ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Die Aufteilung des Besitzes des Templerordens in der Markgrafschaft Brandenburg regelte der Vertrag von Kremmen (1318).
Der Vertrag von Kremmen wurde am 20. Juni 1236 zwischen den Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg einerseits und Herzog Wartislaw III. von Pommern andererseits abgeschlossen. Mit ihm erkannte Wartislaw III. die brandenburgische Lehnshoheit an und trat Gebiete an Brandenburg ab.