Zugeständnisse wurden dem Reich der Mitte insbesondere auf handelspolitischem Gebiet abgenötigt (siehe Chinahandel), etwa die Öffnung von Häfen (Vertrags- oder Traktatshäfen) oder Reparationszahlungen. Hinzu kam die erzwungene Öffnung Japans und Chinas für die christliche Mission. Eine angemessene Gegenleistung der Vertragspartner war dabei nicht vorgesehen. Zu den wichtigsten Ungleichen Verträgen gehören:
Xinchou-Vertrag (辛丑條約) (7. September 1901, China – Achtstaatenallianz (Großbritannien, USA, Japan, Russland, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn) sowie Spanien, Niederlande, Belgien)
Auf offizieller Ebene wurde der Terminus ungleiche Verträge erstmals 1926 von der Regierung in Peking in Verbindung mit der Aufhebung des chinesisch-belgischen Vertrages von 1865 gebraucht. Erst siebzehn Jahre später konnte die Regierung Chinas aufgrund der 1943 unterzeichneten Verträge mit den USA und Großbritannien (betreffend die Annullierung exterritorialer Rechte u.a.) das Ende der Ära der „ungleichen Verträge“ verkünden.
Verträge der USA und europäischer Staaten mit Japan:
Jacques Gernet: Die chinesische Welt. Die Geschichte Chinas von den Anfängen bis zur Jetztzeit (=Suhrkamp-Taschenbuch 1505). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-518-38005-2.
Harald Kleinschmidt: Das europäische Völkerrecht und die ungleichen Verträge um die Mitte des 19. Jahrhunderts (=OAG-Taschenbuch 87). Iudicium-Verlag, München 2007, ISBN 978-3-89129-183-2.