Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
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Der Ausschuss für Wanderarbeiter, CMW[1] (engl. Committee on Migrant Workers)[3] ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan,[4] welches die Umsetzung und Einhaltung der UN-Wanderarbeiterkonvention[5] WAK durch die Vertragsstaaten überwacht und Empfehlungen abgeben kann, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können.[6][7][8]
Schnelle Fakten Ausschuss für Wanderarbeiter Committee on Migrant Workers ...
Ausschuss für Wanderarbeiter Committee on Migrant Workers | |
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Organisationsart | Ausschuss |
Kürzel | CMW[1] |
Leitung | Ahmadou TALL |
Gegründet | 1. Juli 2003[2] |
Hauptsitz | Genf |
Oberorganisation | UN-Hochkommissariat für Menschenrechte |
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Der CMW besteht aus 14 Sachverständigen[9] und tagt zweimal jährlich in Genf.[10]