Tatsache
bestehender Sachverhalt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die allgemeine sowie philosophische Bedeutung. Für weitere Bedeutungen wie die Verwendung im Rechtswesen siehe Tatsache (Begriffsklärung).
Eine Tatsache, auch Fakt oder Faktum (von lateinisch factum, „Gemachtes“, res facti; altgriechisch πράγματα), ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.