Strafprozessordnung (Schweiz)
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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit wurde zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte das Strafprozessrecht umfassend auf eidgenössischer Ebene geregelt. Zuvor war das formelle Strafrecht im Gegensatz zum materiellen Strafrecht, welches seit 1942 im Schweizerischen Strafgesetzbuch sowie einigen weiteren Gesetzen geregelt ist, grundsätzlich den Kantonen überlassen; jeder einzelne Schweizer Kanton besass eine eigene Strafprozessordnung, eine gesamtschweizerische StPO existierte ausser für die Militärjustiz sowie einige der Bundesjustiz unterstehenden Delikte nicht.
Basisdaten | |
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Titel: | Schweizerische Strafprozessordnung |
Kurztitel: | Strafprozessordnung |
Abkürzung: | StPO |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Schweiz |
Rechtsmaterie: | Strafprozessrecht |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
312.0 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 5. Oktober 2007 |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2011 |
Letzte Änderung durch: | AS 2024 27 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Juli 2024 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |