Stettiner Fememordprozess
Strafprozess in der Zeit der Weimarer Republik / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Stettiner Fememordprozess war ein Strafprozess in der Zeit der Weimarer Republik, der 1928 bzw. 1929 vor dem Schwurgericht beim Landgericht Stettin verhandelt wurde. Gegenstand des Prozesses war die Tötung eines jungen Landarbeiters in dem zum Zuständigkeitsgebiet des Landgerichts Stettin gehörenden Kreis Greifenhagen im Juli 1920 durch Angehörige der Arbeitsgemeinschaft Roßbach.
Die Tat wurde weithin den sogenannten Fememorden, politisch motivierten Tötungshandlungen an angeblichen Volksverrätern in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, zugerechnet, deren juristische Aufarbeitung Gegenstand einer Reihe von Strafverfahren in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre war. Der Prozess war Gegenstand intensiver Berichterstattung durch die zeitgenössische Presse und stark politisch aufgeladen: Während große Teile der national und völkisch gesinnten Bevölkerung bzw. Medien die Tat von 1920 als eine Notwehrhandlung zugunsten des Staates zur Abwehr eines Landesverrats bewerteten und die Angeklagten als Helden feierten, die ungerechtfertigter Weise vor die Schranken der Justiz gezerrt würden, erblickten liberal, sozialdemokratisch und kommunistisch gesinnte Bevölkerungsteile und Presseorgane in diesen Männern rohe Gewaltmenschen und „Bestien“, die sich einer grausamen Mordtat schuldig gemacht hatten.