Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Gesetz zum gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel handelt vom bundesdeutschen Gesetz; zu dem ähnlich genannten Teil des AEU-Vertrags siehe Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967, nichtamtlich auch Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder nur Stabilitätsgesetz, konkretisiert das Staatsziel des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Art. 109 Abs. 2 GG. Es definiert politische Instrumente, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.[1] Seither wurden mehrfach erfolglos Vorschläge für grundlegende Reformen des Gesetzes und für eine Neuausrichtung der Ziele vorgebracht.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft |
Kurztitel: | Stabilitätsgesetz nichtamtl. |
Abkürzung: | StabG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 707-3 |
Erlassen am: | 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582) |
Inkrafttreten am: | 14. Juni 1967 |
Letzte Änderung durch: | Art. 267 VO vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1513) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. September 2015 (Art. 627 VO vom 31. August 2015) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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