Staatsangehörigkeit in der anglophonen Karibik
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Das Recht der Staatsangehörigkeit in der anglophonen Karibik (“British West Indies” oder allgemeiner “Commonwealth Caribbean”) steht in der Tradition des Mutterlandes. Die Gesetze der einzelnen unabhängig gewordenen Inseln Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Jamaika, St. Kitts und Nevis, Saint Lucia, St. Vincent und die Grenadinen und Trinidad & Tobago sind bis heute stark davon geprägt und unterscheiden sich im Kern wenig. Mit behandelt werden auch die verbliebenen britischen Überseegebiete in der Karibik und Bermuda. Zwar richtet sich deren Staatsangehörigkeitsrecht nach dem britischen, sie haben jedoch alle unterschiedliche Vorschriften für lokale Zugehörigkeiten, die volle Bürgerrechte vermitteln. Nicht mit abgehandelt werden hier Britisch-Guayana, unabhängig seit 1966 als Guyana und Britisch-Honduras, unabhängig seit 1981 als Belize.
Wie in der Tradition des Common-Law-Rechtsraums üblich dient die Geburtsurkunde als Nachweis des Staatsangehörigkeitsanspruchs, da alle Länder dem Geburtsortsprinzip (ius soli) ein starkes Gewicht beimessen.