Sozietät
Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen (Sozien) zur gemeinsamen Berufsausübung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Zusammenschlüsse zur gemeinschaftlichen Berufsausübung. Zu den Personenverbünden im 18. Jahrhundert siehe Sozietätsgeschichte.
Eine Sozietät (lateinisch societas, „Gesellschaft“) ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher Personen (Sozien) zur gemeinsamen Berufsausübung. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, und zwar um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB. Das davon abweichende Recht des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) gilt nicht für die GbR als Sozietät. Wichtig ist diese Unterscheidung für die Pflicht zur Eintragung in das Partnerschaftsregister und die Vertretungsmacht.