Sonderformen des Linienverkehrs
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Sonderformen des Linienverkehrs sind im § 43 des deutschen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geregelte besondere Formen des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Sie sind nicht Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), da sie nur für bestimmte Nutzergruppen und nicht allgemein zugänglich sind.