Sollicitatur
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Die Sollicitatur (von lat. sollicitare ermuntern, stark bewegen) im eigentlichen Sinne war am Reichskammergericht die durch eine Prozesspartei oder ihren Vertreter außergerichtlich – also außerhalb des förmlichen Verfahrens – an den Kammerrichter oder andere Gerichtsmitglieder gerichtete Bitte um Beschleunigung und Erledigung eines Prozesses.