Sicherstellungsauftrag
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Der Sicherstellungsauftrag ist ein Rechtsinstitut aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und betrifft die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung ist im Vierten Kapitel des SGB V (§§ 69 ff. SGB V) geregelt. Ihre Ziele sind eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten, die angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen sowie die Beitragssatzstabilität.