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Kind, das in das Regelschulsystem eingeschult wird und die erste Klasse der Grundschule besucht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Schulanfänger ist ein Kind, das in das Regelschulsystem eingeschult wird und die erste Klasse der Grundschule besucht, üblicherweise im Alter von fünf bis sieben Jahren. Umgangssprachlich spricht man auch von Erstklässler, Erstklässer (Mittel- und Süddeutschland) bzw. Erstklassler (Südostdeutschland, Ostösterreich), Abc-Schütze oder Taferlklassler, auch Tafelklassler (Ostösterreich).[1]
In Deutschland wird ein Kind im schulpflichtigen Alter in die Grundschule eingeschult. Auf Antrag der Eltern ist jedoch auch eine vorzeitige oder spätere Einschulung möglich. Die Einschulungskriterien werden von den Bildungsministerien der Bundesländer festgelegt. Sie haben daher in Deutschland keinen einheitlichen Standard.
Die Bezeichnung i-Dötzchen stammt aus dem Rheinland. Ein kleines Kind wird im ripuarischen Dialekt als Dotz oder Dötzken (Dötzchen) bezeichnet. Die Erstklässler werden i-Dötzchen genannt, da früher bei der Vermittlung der deutschen Schreibschrift in der Schule zumeist der Buchstabe „I“ als erster gelehrt wurde. Das Wort Dotz bezeichnet einen Punkt, also i-Dotz den i-Punkt.[1]
Das i-Männchen ist die westfälische Entsprechung des Schulanfängers.
In Schleswig-Holstein wurden die Erstklässler bis zur Verlegung des Schujahresbeginns vom 1. April auf den 1. August im Jahre 1966 als Osterküken bezeichnet.[2]
Die veraltete Bezeichnung Abecedarier (spätlateinisch: abecedarius beziehungsweise abecedaria) stammt ebenso wie die Bezeichnung Abc-Schütze daher, dass der Schüler nun das Abc (spätlateinisch: abecedarium) lernen wird. Der Ursprung des Wortbestandteils „Schütze“ ist unklar – etymologisch sind drei Erklärungen denkbar:
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