Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital

  • einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft,
  • einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts,
  • einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder
  • einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG).

Die Beteiligung muss zu Beginn des Erhebungszeitraumes (i. d. R. des Kalenderjahres) bestehen. Eine Schachtelbeteiligung hat durch das Schachtelprivileg in der Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung.

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