Südtiroler Landesregierung
ausführendes Organ der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Südtiroler Landesregierung (früher auch Landesausschuss genannt, italienisch Giunta provinciale, ladinisch Junta provinziala) ist das ausführende Organ der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol. Sie sorgt mittels Verordnungen und Verwaltungsdekreten für die konkrete Umsetzung der Landesgesetze, die vom Südtiroler Landtag beschlossen werden. Die erste Landesregierung wurde vom Landtag am 20. Dezember 1948 gewählt. Im Geltungszeitraum des Ersten Autonomiestatuts war sie als Exekutivorgan gegenüber der Regionalregierung noch von nachrangiger Bedeutung. Dies änderte sich jedoch mit Verabschiedung (1971) und Inkrafttreten (1972) des Zweiten Autonomiestatuts, das die Region Trentino-Südtirol zugunsten der beiden Provinzen Bozen und Trient entmachtete, womit der Landesregierung weitgehende Exekutivkompetenzen überantwortet wurden. Ihr Sitz befindet sich im Palais Widmann in Bozen.