Sächsischer Landtag (1831–1918)
parlamentarische Vertretung im Königreich Sachsen von 1831 bis 1918 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Landtag war von 1831 bis 1918 die parlamentarische Vertretung im Königreich Sachsen, die aus zwei Kammern bestand. Die Verfassung spricht vom Landtag, in offiziellen Schriften ist jedoch auch von den Ständen oder der Ständeversammlung die Rede. Der Sächsische Landtag trat seit seiner ersten Einberufung bis 1907 im Landhaus in Dresden zusammen, seitdem im Sächsischen Ständehaus.