Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)
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Die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, umgangssprachlich auch Seveso-III-Richtlinie oder Störfall-Richtlinie genannt, ist eine EG-Richtlinie zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen.
Schnelle Fakten Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar., Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union ...
Richtlinie 2012/18/EG | |
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Titel: | Richtlinie 2012/18/EU des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Seveso-III-Richtlinie |
Veröffentlichungsdatum: | 24. Juli 2012 |
Inkrafttreten: | 13. August 2012 |
Anzuwenden ab: | 31. Mai 2015 |
Ersetzt: | Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie) |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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Sie wurde nach dem italienischen Ort Seveso benannt, wo sich 1976 ein folgenschwerer Industrieunfall ereignete, der als Sevesounglück bekannt wurde. Die Richtlinie Seveso-III trat am 13. August 2012 in Kraft und löste damit die Seveso-I-Richtlinie von 1982 und die Seveso-II-Richtlinie von 1997 ab. Sie musste bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden.