Reichskammergerichtsvisitation
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Als Reichskammergerichtsvisitation bezeichnet man die jährlich vorgesehene Evaluierung des Reichskammergerichtes durch Vertreter der Reichsstände und des Kaisers.
Als Reichskammergerichtsvisitation bezeichnet man die jährlich vorgesehene Evaluierung des Reichskammergerichtes durch Vertreter der Reichsstände und des Kaisers.