Reichskammer der bildenden Künste
Kammer der Reichskulturkammern, gegründet 1933 mit der „1. Verordnung zur Durchführung des Reichskulturgesetzes“, hervorgegangen aus dem Reichskartell der bildenden Künste / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Reichskammer der bildenden Künste (kurz Reichskunstkammer) war eine Institution im „Dritten Reich“, welche die Aufgabe hatte, bildende Kunst zu fördern, die der damaligen Gesinnung entsprach, aber auch Richtungen zu unterdrücken, die ihr widersprachen. Eine „Deutsche Kunst“ im Sinne des Nationalsozialismus wurde einer „Entarteten Kunst“ gegenübergestellt. Damit trug die Reichskunstkammer zur Gleichschaltung von Kultur und Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus bei. Nur Mitglieder konnten im Deutschen Reich ausstellen und Kunst als Beruf ausüben. Künstler mit jüdischem oder kommunistischen Hintergrund hatten keinen Zutritt oder wurden ausgeschlossen. Wenn sie Deutschland nicht rechtzeitig verlassen konnten, wurden sie im Holocaust ermordet oder hingerichtet (Oda Schottmüller, Cato Bontjes van Beek).