Rechtliche Stellung der deutschen Sprache in Südtirol
Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in Trentino-Südtirol / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die rechtliche Stellung der deutschen Sprache in Südtirol wird durch das Zweite Autonomiestatut geregelt. Die deutsche Sprache ist seit dessen Verabschiedung in der gesamten Region Trentino-Südtirol und somit auch in der Provinz Bozen bzw. Südtirol der italienischen Sprache gleichgestellt. Der Artikel 99 des Statuts (Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670) lautet:
Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt. In den Akten mit Gesetzeskraft und immer dann, wenn dieses Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht, ist der italienische Wortlaut maßgebend.[1]
Damit ist Deutsch regionale amtliche Staatssprache Italiens. De facto wird Deutsch aber nur in Südtirol als Amtssprache verwendet, da die Durchführungsbestimmungen zum Sprachengebrauch nur für das Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol gelten. Auf lokaler Ebene werden Deutsch und Italienisch in manchen Gemeinden durch Ladinisch als dritte Amtssprache ergänzt.