Rechtfertigender Notstand (Deutschland)
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Der rechtfertigende Notstand ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund. Der allgemeine rechtfertigende Notstand ist in § 34 des Strafgesetzbuchs (StGB) normiert. Speziellere Regelungen finden sich in § 228 und § 904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und § 16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Der rechtfertigende Notstand gestattet ein rechtsgutsverletzendes Verhalten und verpflichtet den dadurch Beeinträchtigten zu dessen Duldung.