Qualifikation (Strafrecht)
Erweiterung eines Grundtatbestandes im Strafrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter Qualifikation versteht man im Strafrecht die Erweiterung eines Grundtatbestandes um strafverschärfende Tatbestandsmerkmale. Das Gegenstück zur Qualifikation im Strafrecht ist die Privilegierung. Ein besonderer Fall der Qualifikation ist die Erfolgsqualifikation.