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Adjektiv mit der Bedeutung „in Eigentum befindlich“ Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Adjektiv proprietär bedeutet in Eigentum befindlich. Es wird für Soft- und Hardware, die auf herstellerspezifischen, nicht veröffentlichten Verfahren basiert, verwendet, um diese zu freier Software und freier Hardware abzugrenzen.[1]
Das Substantiv Proprietär bedeutet Eigentümer (der Proprietär = der Eigentümer). Es wird in den Rechtswissenschaften in dieser Bedeutung verwendet.[2]
Beide Wörter wurden vom lateinischen Substantiv proprietarius abgeleitet, das Eigentumsherr bedeutet.
Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 in obiger Auflistung liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der Freiheit im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der anerkannten Standards im Sinne offizieller Standardisierungsgremien. So ist z. B. das Audiodatenkompressionsformat AAC nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht mehr frei implementierbar ist. Nach 3 ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist. Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein freies Format nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3 proprietär.
Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert oder patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das WMA-Format.
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