Privatrechtlicher Rundfunk
privat-rechtliche, d. h. rein kommerzielle Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Privatrechtlicher Rundfunk ist das durch privatrechtlich organisierte Unternehmen veranstaltete Privatradio oder Privatfernsehen. Gegensatz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. In Ländern mit beiden Rundfunksystemen wird er meist als zweite Säule des Dualen Rundfunksystems aufgefasst.