Private Unfallversicherung
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Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Sie ist abzugrenzen von dem sozialen Versorgungsrecht (z. B. durch das SGB IX), der gesetzlichen Unfallversicherung (die Leistungen bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, sowie bei Berufskrankheiten für die versicherte Person erbringt) und den Haftpflichtversicherungen, die durch Unfälle verursachte Schäden Dritter ersetzen sollen. Diese verschiedenen Versicherungsarten stehen selbstständig nebeneinander, weshalb ihre Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet werden.