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Der Artikel hat ein "halbe" QS verpasst bekommen. Vielleicht kann ein "Portalist" da etwas zur Klärung beitragen. --Geri, 17:24, 5. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe den Artikel Gerichtsverfahren bei der Qualitätssicherung eingetragen. In der jetzigen Version ist er m.E. ziemlich schwach und so speziell nicht wirklich Oma-tauglich. Auch die Abgrenzung zum Prozess in einem Satz ist sehr knapp. Vielleicht erbarmt sich jemand. Danke, --S.K. 18:42, 5. Jul. 2007 (CEST)
hallo, ich hab wieder mal in ein paar rechtsartikeln herumgepantscht, diesmal thermenfeld Urheberrecht - um das mal klarzustellen, ich will keinesfalls irgendwie stunk machen, in bins nur leid, in gesprächen mit (österreichischen) kollegen mir regelmässig anhören zu müssen, das die Wikipedia in rechtsthemen zu vergessen sei, weil man in den meisten artikeln erst nach zehnminütigem lesen entdeckt, dass man deutsches recht studiert, und dann unter "Österreich" und "Schweiz" erfährt, das "es ähnlich geregelt ist" und punkt. .. wie andere WP-autoren liegt mir also primär was am guten ruf der WP - da fand ich aber irgendwo im abschnitt "Internationales Recht" die punkte zu staaten ausserhalb deutschlands - dass ist nun wirklich peinlich.. inter-national, was heisst das doch gleich? - wenn die welt wirklich in de und der rest eingeteilt wird, trägt das wenig zur reputation der WP bei - ich versuche also weiterhin in den artikeln, in denen schon halbwegs ein umfassender standpunkt erläutert wird, deutschland als unterpunkt zu führen (an erster stelle erscheint mir natürlich gebot der mutmaßlich mehrheitlichen lesererwartung wie auch der höflichkeit), und in denen, die zu deutschspezifisch sind, das wort "deutsch" auch in die einleitung zu setzen - also bitte ich weiterhin um diskussion und nicht um reverts, die peinliche zustände aufrechterhalten - ich hoffe, wir kommen da miteinander zu zusammen - gruß -- W!B: 05:00, 6. Jul. 2007 (CEST)
Natürlich hast du Recht, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz in den Artikeln gleichberechtigt behandelt werden sollten. Aber das Problem ist doch, dass die Österreicher und Schweizer nicht so viel dazu schreiben. Man kann ja kaum von einem deutschen Juristen erwarten, dass er was zur Rechtslage in der Schweiz schreibt. Wenn du jetzt vorhast, in den Einleitungen breit herauszustellen, dass der Artikel nur deutsches Recht behandelt, dann befürchte ich, dass den kein Österreicher mehr anfassen wird. Aber das ist eher ein psychologisches Problem. --Alkibiades 07:40, 6. Jul. 2007 (CEST)
klar, auch schon bemerkt, schade, dass wir da niemanden haben - ich tu halt mein bestes, als laie, wenigstens auf die gesetztestexte selbst zu verweisen, an mehr ist leider eh nicht zu denken.. breit hinweisen aber eh nicht, es reicht meist schon, überhaupt darauf hinzuweisen - es sind ja auch viele links, die aus einem allgemeinen artikel dann kommentarlos in einen deutschen reinfahren - das weiterklicken plagt mich persönlich am meisten - da verliert man am schnellsten den überblick, in welchem rechtssystem man unterwegs ist -- W!B: 10:13, 6. Jul. 2007 (CEST)
hallo, ich wollt man anfragen, wo finde ich die gestrichenen bzw. geänderten paragraphen? sind die irgendwo aufgelistet??
zB § 65 StGB existiert nicht mehr... --> wo finde ich, was darin stand??
danke und gruß, --Mondamo 19:16, 5. Jul. 2007 (CEST)
Wofür brauchst Du den denn? Ich musste tatsächlich eben mal recherchieren (StGB-Kommentar gab nix her, mein allererstes StGB (noch dtv, seufz) auch nicht. Hiernach wurde er 1969 verabschiedet und 1985 gestrichen, ohne Gesetzeskraft zu erlangen. Ich würde die Bundesgesetzblätter dieser Jahre durchsuchen, zunächst 1969 (dürfte in der großen Strafrechtsreform mit erlassen worden sein, also in der Neuveröffentlichung des StGB dabei sein), dann auch in 1982 (am 1.1.1982 wurde das StGB veröffentlicht) und zuletzt bei 1985 (da müssten Vermerke sein, welche wo und wann veröffentlichte §§ aufgehoben wurden).--KriddlDiskussionSG 19:47, 5. Jul. 2007 (CEST)
In vielen gedruckten Ausgaben findet man zu Beginn einen Änderungsnachweis, über den man sich mit Hilfe des BGBl. die entsprechenden alten Fassungen heraussuchen kann. Bei juris und ähnlichen Diensten ist es teilweise möglich direkt auf die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültige Fassung eines Gesetzes zuzugreifen.
Wenn du den Text nachschlagen möchtest, solltest du also ins 2. StrRG (BGBl. I 1969 S. 717 ff.) schauen. – Probier's in der nächsten Bibliothek oder, falls es dir 8 Euro wert ist, bei Makrolog. Grüße -- kh80•?!• 20:22, 5. Jul. 2007 (CEST)
hallo, danke für die schnellen Antworten!
Ich suche den Paragraphen weil ich mich über Sozialtherapeutische Anstalten informieren will.
(dazu gleich noch eine weitere frage: Definiert wird doch nirgendwo wie konkret so eine Therapie ausgestaltet sein soll?? Oder gibt es für diese Inhalte auch Gesetzestexte??)
Kann ich den/die weggefallenen Paragraphen auch irgendwo im Internet ausfindig machen? Ich habe keine Druckausgabe von Gesetzestexten zu Haus.
was ist das StrRG?
Ich habe überhaupt so ein Problem mit all den "Reformgesetzen" und so. Das StVollzÄndG zB - gibt es das irgendwo als Text? (also Gesamttext, oder muss man alle BGBl. einzeln durchschauen?) oder die 6. strafrechtsreform??
Ich finde in der Literatur immer Angaben zum "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" - aber so zusammenfassend gibt es das "Gesetz" eigentlich gar nicht? Es wurden nur die jeweiligen Paragraphen geändert?? (oder wo finde ich eine Übersicht der Gesetzesänderungen durch das Sexualdeliktebekämpfungsgesetz?)
so, das waren mal viele Fragen...
Danke für euer offenes Ohr,
Das sind Änderungsgesetze, durch die z.B. das Strafgesetzbuch geändert wird. Das Gesetz selbst findet sich dann im BGBl. und die sich daraus ergebenen Änderungen (z.B. „in § XY wird das Komma nach "darum" durch ein "und" ersetzt, "und warum" wird ersatzlos gestrichen"“) werden dann redaktionell in die allgemein käuflich erhältlichen Ausgaben der Gesetzestexte eingearbeitet. --KriddlDiskussionSG 20:44, 5. Jul. 2007 (CEST)
Die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt ist in § 9, §§ 123 ff. StVollzG geregelt. Wozu brauchst du da die alte Fassung des § 65 StGB? – Wenn du dich näher informieren willst, würde ich es mal in Kommentaren nachschlagen oder nach Aufsätzen suchen. Falls du dich in der Nähe einer Uni- oder Landesbibliothek befindest, kann du dort ggf. z.B. über beck online oder juris recherchieren.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (ein sog. Artikelgesetz) und das 6. StrRG findest du unter BGBl. I 1998 S. 160 ff. -- kh80•?!• 21:28, 5. Jul. 2007 (CEST)
danke danke, das habe ich gesucht!!
somit kann dieser teile gerne archiviert werden.
warum ich alte nicht mehr existierende paragraphen suche? na, es ist doch spannend zu sehen, was einmal beschlossen wurde und dann doch wieder weggefallen ist!
gruß --Mondamo 19:57, 6. Jul. 2007 (CEST)
Jemand hat den Artikel Manusmriti mit der Kategorie Historische Rechtsbücher verlinkt. Wie es aber im Text heißt, waren sie "....nicht Rechtsbücher im eigentlichen Sinn". Kann sich das mal jemand von Euch anschauen - ich halte die Verlinkung nicht für sinnvoll".--Durga 23:46, 8. Jul. 2007 (CEST)
Bitte Inhalt kurz überprüfen und in Artikelsystem einbauen. Codeispoetry∙Nix Löschgrund?∙ 09:40, 9. Jul. 2007 (CEST)
Habe es mal auf Gewährleistung redirectet. Sach- und Rechtsmängelhaftung wird dort gleichermaßen erklärt, der extra Artikel ist unnötig. --103II 14:44, 9. Jul. 2007 (CEST)
Der Artikel ist gerade in der Löschprüfung. Wäre schön, wenn sich ein paar Rechtsinteressierte für ihn einsetzen könnten. Relevanz aus unserem Blickwinkel m.E. in jedem Fall gegeben. --Lapicida 23:23, 12. Jul. 2007 (CEST)
Der Artikel vermittelt den Eindruck, als handele es sich bei dem Begriff Bestellung um einen juristischen Fachbegriff. Ich kenne einen solchen Fachbegriff nicht. Was ist von dem Artikel zu halten? Ist das nicht Theorie- und Begriffsfindung, die bei Wikipedia nichts zu suchen hat? Für Hinweise bin ich dankbar. --CLevin 23:14, 12. Jul. 2007 (CEST)
Das ist wohl eher ein BWL- als ein Juristenthema. Rechtlich ist das irrelevant, aber es kann schon sein, dass die Wirtschaftswissenschaften das in dieser Weise beschreiben. --103II 10:27, 13. Jul. 2007 (CEST)
Befindet sich hier jemand, der im Bereich M&A oder Unternehmenskauf firm ist? Bislang gab es überhaupt keinen Artikel zum Unternehmenskauf. Ich habe heute einen angelegt. Vielleicht findet jemand Zeit zur Durchsicht. Darüber hinaus scheint es mir bei vielen Artikeln in diesem Bereich durcheinanderzugehen. Besonders viele Zweifel habe ich beim Artikel Unternehmensübernahme. Diesen habe ich auch bereits etwas überarbeitet. Für Durchsicht und Hilfe wäre ich dankbar. --CLevin 11:15, 13. Jul. 2007 (CEST)
Nach der hier vertretenen Auffassung reichen dafür zwei Artikel. --Bubo容 18:16, 14. Jul. 2007 (CEST)
Quellenlos, sprachlich überarbeitungswürdig. LA und QS waren schon, im Zweifelsfall grob durchkürzen. Codeispoetry∙Nix Löschgrund? 16:22, 16. Jul. 2007 (CEST)
Kann es sein, dass das nur Österreich betrifft? --103II 10:17, 18. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe den österreichischen teil von Körperverletzung etwas überarbeitet und möchte fragen, wie es in der wiki gehandhabt wird, §§ zu beschreiben. der deutsche teil des artikels zitiert zunächst kursiv den gesetzestext und geht dann mit fließtext darauf ein. ich habe um fehler auszubessern vorerst den wortlaut des gesetzestextes eingebaut und diesen wo es nur geht zur besseren verständichkeit reduziert. wäre es besser, den wortlaut 1:1 zu übernehmen und danach in einem eigenen absatz zu beschreiben, oder sollte man das ganze vermischt als einen fließtext formulieren? --KulacFragen? 10:54, 16. Jul. 2007 (CEST)
Zumindest zitieren wir die §§ und verlinken sie. Wenn der ganze Artikel sich um einen bestimmten § dreht, dann
rücke ich persönlich ihn gerne ein und setze in kursiv,
wobei das wohl keine verbindliche Regel ist. Mir scheint es aber günstig zu sein; zumeist stecke ich den Gesetzestext mit zugehörigen Erläuterungen (Änderungen, ...) unter eine eigene Überschrift--103II 10:13, 18. Jul. 2007 (CEST)
Hi, in Diskussion:Indizienbeweis wurde eine Frage gestellt, die ich (als Laie) durchaus berechtigt finde. Außerdem fehlen dem Artikel Quellenangaben. Möchte da mal jemand drauf schauen, der oder die sich damit auskennt? --jpp?! 10:35, 19. Jul. 2007 (CEST)
Sind diese von der IP eingefügten Weblinks (19. Juli) Spam (war meine EInschätzung) oder enthalten sie (trotz der Überladung mit Werbung) wichtige Informationen (z.B. die Kommentare zu den Gesetzen?) -- Semper 23:55, 19. Jul. 2007 (CEST)
Hi, einige Stichproben von mir haben ergeben, daß die Texte aktuell gepflegt sind - wohl ein entscheidendes Kriterium zur Bewertung einer Seite mit Gesetzestexten. Der Mehrwert gegenüber der hier verzugsweise als Quelle verlinkten Seite ist durch die recht weit zurückreichende Historie nicht nur marginal. Möglicherweise auch durch die Kommentare, deren Bewertung mir als Laie allerdings nicht möglich ist. Jedenfalls Mehrwert, den auch einige andere Seite so oder in anderer Form bieten. Allerdings scheiden alle diese Seiten als Alternativen oder erstverlinkte Quellen auf Grund einiger Kriterien aus:
- Glaubwürdigkeit im Vergleich mit einem steuermillionenschweren Stiefkind des wohl größten kommerziellen Betreibers eher gering, kleinere Mängel wie z.B. Aktualität oder Usability ändern daran nichts
- ich als Jurist habe sowieso bessere wenn vielleicht auch kostenpflichtige Quellen, Otto N. braucht die weiteren Informationen unbedingt nicht, würde ihn nur verwirren, zwangsläufig entstehende Mißverständnisse fördern nur das Querulantentum und alles wichtige steht schon im Artikel
- Werbung auf der Seite, egal in welcher Form, geht nun gar nicht, muss ich schließlich mit jedem Kauf bezahlen (Werbung neben BMJ-Logos gilt übrigens nicht als Werbung), Steuern hingegen werden nach Leistungsfähigkeit erhoben, daher ist das für mich günstiger
- Link ist offensichtlich wie so oft vom Betreiber selbst, Diskussion - werfe ich mal ein paar wiki-Regeln hin, nach der Wahrscheinlichkeit passen die
- Seite ist mir unbekannt, Zeit zur eigenen Recherche fehlt mir auch gerade, vorsorglich löschen, damit ich die bereits investierte Zeit nicht ganz unnütz vertan habe, IP? Weg damit!
Sorry, aber die offensichtlich oberflächliche "Recherche" ("Kann mal jemand prüfen was ich gerade gelöscht habe?") läßt zumindest bei mir die Glaubwürdigkeit jeder Änderung durch den jeweiligen Autor in anderem Licht erscheinen. Dass Du die Frage hier stellst, finde ich aber wiederum gut. Das ist schon echt viel, aber ein anderes Thema! Gruß Daniel --Buzer 00:29, 21. Jul. 2007 (CEST)
Achso @Semper: Gilt nicht speziell Dir, sondern ist eher mein POV, der sich über längere Zeit hier entwickelt hat. --Buzer 00:33, 21. Jul. 2007 (CEST)
Ja klar deswegen! Sonst wäre mir das oben beschriebene wohl kaum aufgefallen. Geht auch unschwer aus meiner Historie hervor. --Buzer 00:52, 21. Jul. 2007 (CEST)
Artikel Gerichtsverfahren wurde in die QS mit der Begründung:Der Artikel ist aktuell m.E. ziemlich abschreckend, der Hauptteil ist primär eine Liste mit wenig Struktur. Das ganze wirkt mehr wie Stichwortsammlung den wie ein richtiger Artikel. Es fehlt z.B. was das gemeinsame aller Verfahren ist, d.h. wie ist der allgemeine Ablauf, ... Für mich als Oma etwas wo ich schnell aufgeben würde. --S.K. 18:59, 4. Jul. 2007 (CEST) eingetragen. Seid so nett und kümmert euch mal drum. Vielen Dank, Justitia wirds euch danken. --nfu-pengDiskuss 14:39, 20. Jul. 2007 (CEST)
Meines Erachtens ist Schutzhaft ein eindeutiges Lemma (historischer Rechtsbegriff) und bedarf keiner BKL; daher sollte Schutzhaft (Nationalsozialismus) nach Schutzhaft verschoben werden (und sowiso ganz erheblich überarbeitet werden), genauso wie bei es diesem Artikel hier auch zutreffend geschehen ist:.
Die Gegenauffassung behauptet allerdings: "Schutzhaft ist eine Haft um etwas zu schützen.". ... sowie "diese(s) Rechtsinstitut(e) gibt es in der BRD" (leider ohne Belege)
Über eine Stellungnahme von im Polizei- und Ordnungsrecht kundigen Personen wäre ich sehr dankbar! Die Frage lautet also: Ist "Schutzhaft" ein im geltenden Polizeirecht üblicher Begriff? --Erzer 21:15, 25. Jul. 2007 (CEST)
§ 28 PolG-BW spricht nur von "Gewahrsam", fährt dann allerdings fort "zum eigenen Schutz einer Person gegen drohende Gefahr für Leib oder Leben". Halte den Begriff für diskreditiert und deshalb ungebräuchlich - ähnlich Euthanasie. Würde das eher unter Schutzgewahrsam nehmen (so auch bei Würtenberger/Heckmann/Riggert, 5. Aufl. Rn. 359) und unter Schutzhaft darauf verweisen. --103II 21:48, 25. Jul. 2007 (CEST)
Selbstverständlich wird der Begriff Schutzhaft im heutigen Polizeirecht nicht verwendet, das steht auch in der BKL. Man kann jedoch ein selbsterklärendes Kompositum nicht einfach aus dem Sprachgebrauch tilgen. Der Begriff wurde bereits vor den Nazis und auch heute noch verwendet, im wörtlichen Sinn ohne Anführungszeichen, in euphemistischer Verwendung mit. Ein Rechtsinstitut das Leute einsperrt, die noch nichts angestellt haben oder ihre Strafe schon verbüßt haben gibt es in vielen Rechtsstaaten, unter unterschiedlichen Namen. --Siehe-auch-Löscher 07:58, 26. Jul. 2007 (CEST)
Laut WP:BKL ist eine Begriffsklärungsseite notwendig, wenn "ein Wort (homograph) mehrere Begriffe (Sachverhalte) bezeichnet". Auf der jetzigen "BKL" wird jedoch zu Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam und Sicherungsverwahrung - dies sind nun offenkundig andere Worte. Von daher sollte dieser ja richtige Satz ("Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung.") eben in die Einleitung des Artikels rein. Eine BKL wäre nur dann nötig, wenn es auch Artikel zu Schutzhaft (Land XY) geben würde (wenn Siehe-auch-Löscher einen solchen Artikel erstellen könnte, wäre dies wünschenswert; ich selber habe keine Literatur zu Rechtsinstituten dieses Namens in anderen Rechtsordnungen finden können). Aber auch in einem solchen Fall wäre dies eine BKL nach Var. 2 oder 3, da die nationalsozialistische Schutzhaft offensichtlich die Hauptbedeutung ist: Benutzer:Hozro hatte festgestellt, dass von ~150 WP-Links "fast alle" auf die NS-Schutzhaft verlinken ]
Hallo ihr Juristen. Der Begriff Tatsache wird in verschiedenen juristischen Artikeln verwendet aber irgendwie nirgends richtig definiert. Die Begriffsklärungsseite Tatsache hilft leider auch nicht wirklich weiter. Ich frage mich jetzt, ob nicht in irgendwelchen grundlegenden juristischen Lehrbüchern auch mal definiert ist, was denn in juristischen Texten gemeint ist, wenn von einer Tatsache gesprochen wird. Ideal wäre es natürlich, wenn jemand einen ganzen Artikel dazu schreiben könnte. Gestoßen bin ich auf dieses Problem, weil sehr viele juristische Texte auf die Begriffsklärungsseite verweisen. das hilft unseren Lesern irgendwie nicht so richtig weiter, ich weiß aber auch in den meisten Fällen nicht, wohin man statt dessen verlinken sollte. --jpp?! 12:38, 12. Jul. 2007 (CEST) PS: Offenkundige Tatsache gibt’s immerhin als Artikel, passt aber in vielen Fällen nicht.
Die BKL ist aber auch noch Recht neu und evtl. unglücklich. -- AchatesDifferenzialdiagnose! 13:00, 12. Jul. 2007 (CEST)
Du hast Recht. Das war mir garnicht aufgefallen. Denkst du denn, dass wir den vorgestrigen Inhalt lieber wiederherstellen sollten? Richard Igel hat ja Gründe für das Ersetzen auf der Diskussionsseite angegeben. Bin mir aber nicht sicher, ob die mich überzeugen. Hmm, ratlos… --jpp?! 13:50, 12. Jul. 2007 (CEST)
Tatsachen sind Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die eines Beweises zugänglich sind. Es gibt sowohl äußere wie innere Tatsachen (Absicht, Vorsatz, Wille). Keine Tatsachen sind Meinungen, Wertungen, Normen, Gesetze und dergleichen. --84.57.39.99 14:17, 12. Jul. 2007 (CEST)
Äh, ja. Und? War das jetzt ein Formulierungsvorschlag für einen neu anzulegenden Artikel oder wie oder was? --jpp?! 17:13, 12. Jul. 2007 (CEST)
nein, das ist die gängige juristische lehrbuchdeifinition, nach der du oben gefragt hattest;-) --poupou review? 17:16, 12. Jul. 2007 (CEST)
Und in welchem Artikel kann ich das nachlesen? Oder soll das aus irgendeinem, mir unbekannten Grund nicht in Wikipedia stehen? --jpp?! 18:01, 12. Jul. 2007 (CEST)
Die oben angegebene Definition des Begriffs Tatsache ist in etwa die Standarddefinition für den in § 263 StGB (Betrug) verwendeten Begriff Tatsache. Im Artikel Betrug ist dies auch dargestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob man diese Definition auch für andere Gesetze verwenden kann, die den Begriff Tatsache verwenden. Jedenfalls ist es bei der BKL-Seite momentan etwas unglücklich, dass Tatsachen im wesentlichen im Zusammenhang mit Beweisen genannt werden. Tatsache ist - so würde ich sagen - ein Rechtsbegriff, der in mehreren Gesetzen verwendet wird. Ich würde ja vorschlagen, dass die BKL-Seite auch den Artikel Betrug verlinkt, aber sowas ist nach dem mittlerweile gängigen engen Korsett für BKL-Seiten wohl nicht möglich. Jedenfalls brauchen wir keinen eigenen Artikel Täuschung (Betrug). --Alkibiades 20:28, 12. Jul. 2007 (CEST)
Für mich klingt das schon so, als wäre ein eigener Artikel Tatsache (Recht) sinnvoll. Dort könnte man dann sowohl eine oder mehrere anerkannte und in Lehrbüchern gebräuchliche Definitionen aufführen (und belegen) als auch auf die Verwendung in den Gesetzestexten eingehen. Na ja, nehmt's halt als Artikelwunsch meinerseits. --jpp?! 10:35, 13. Jul. 2007 (CEST)
Vor allem ist Tatsache ein Link im Artikel Schlauchboot, welchen Beweis hätten wir darin gern ..?;-) -- AchatesDifferenzialdiagnose! 11:12, 13. Jul. 2007 (CEST)
die o.g. definition wird auch verwendet, wenn es um die abgrenzung meinungsfreiheit persönlichkeitsrecht etc in zivilrechtlichen auseinandersetzungen geht, sowie bei den §§185ff stgb. ein artikel Tatsache (Recht) klingt deshalb sinnvoll - nur fragt sich, ob das nicht sofort als wörterbucheintrag auf LK landen würde.--poupou review? 11:36, 13. Jul. 2007 (CEST)
Das kommt drauf an, wie man ihn schreibt. Deshalb brauchen wir ja auch einen Experten, der die passenden Quellen zur Hand hat. @Achates: Im Schlauchboot war das kein juristischer, sondern ein Triviallink, den Igel deshalb völlig zu Recht entfernt hat. --jpp?! 13:06, 13. Jul. 2007 (CEST)
Habe die Definition etwas ergänzt. Ich würde es als Weiterleitungsseite lassen und keinen eigenen Artikel dafür anlegen, weil er entweder zu allgemein wird oder auf die einzelnen Rechtsgebiete eingehen muss, wo es aber schon jetzt dargestellt wird. --103II 14:23, 13. Jul. 2007 (CEST)
Ich fänd's schon gut, wenn's ein eigener Artikel werden würde. Ich muss schließlich auch Tatsachen von Rechtsansichten abgrenzen - was en detail manches Mal gar nicht einfach ist. Ich möchte 103II da nicht vollständig in die Parade fahren, aber tendenziell würde ich einen eigenständigen Artikel schon befürworten. --AHK 12:03, 28. Jul. 2007 (CEST)
Besagter Artikel benötigt mMn eine Art Definition darüber, welche Abkürzungen wir aufnehmen. Wenn wir - wie schon dort auf der Diskussionsseite geschrieben - jedes Gesetz aufnehmen, wird das extrem lang und nutzlos. (Oder weiß jemand nicht, was eine GemO oder BauO ist?) Jedenfalls sollten wir da mal was entwickeln ... -finde ich- --Chris Carter (bla|+/-) 12:11, 1. Aug. 2007 (CEST)
Hier muss mal dringend ausgebaut werden. Kats, Wikilinks, Verständlichkeit... -- Schnulli00Huhu! 21:52, 1. Aug. 2007 (CEST)
Löschantrag gestellt. --Bubo容 22:45, 1. Aug. 2007 (CEST)
Der Artikel leitet sich ab vom amerikanischen Begriffspaar "Plausible Deniability". Ist das deutsche Begriffspaar irgendjemandem als Rechtsbegriff bekannt? --Dr Möpuse 13:23, 3. Aug. 2007 (CEST)
Nein. Die Maßnahmen, die laut Artikel zur Erreichung von "glaubhafter Bestreitbarkeit" führen, können allenfalls leicht Straftatbestände erfüllen, etwa Strafvereitelung.
Die Formulierung ist problematisch. Der Laie kann leicht dem Missverständnis erliegen, dass eine eventuelle Beweislast vom Behauptenden auf den Bestreitenden übergehen würde. Tatsächlich ist zum einen im Artikel kein Bestreiten im prozeßualen Sinne gemeint und zum anderen dem deutschen (Zivil-)Recht nur ein "substantiiertes Bestreiten" immanent: Die vom Behauptenden angeführten Beweismittel müssen seine Behauptungen dann beweisen können.
In Bezug auf deutsches Recht scheint mir der ganze Artikelgegenstand nicht sinnvoll anwendbar zu sein. Die Einleitung sollte gekürzt werden, der Zusammenhang mit "in dubio pro reo" scheint mir Theorienfindung zu sein.
Ein Blick auf den en-Artikel zeigt allerdings, dass ein LA für den Gesamtartikel nicht sinnvoll wäre, das Lemma scheint relevant.
Ich würde noch weiter gehen: ich verstehe nicht einmal, was damit gemeint ist. Es wäre allenfalls sinnvoll, zu beschreiben was das im US-amerikanischen Recht oder wo auch immer bedeutet. Mir kommt es sehr seltsam vor. --103II 16:04, 3. Aug. 2007 (CEST)
Konzept, das glaubhafte Betreitbarkeit gewährleisten soll? Liest sich wie der Ratgeber für angehende perfekte Verbrecher. --wau> 18:10, 3. Aug. 2007 (CEST)
Vielleicht ist der Artikel etwas für die Qualitätssicherung? Vielleicht wird er ja in der Politologie oä. verwendet. Die juristischen Bezüge müssten aber wohl sehr intensiv überprüft werden. --Dr Möpuse 18:17, 3. Aug. 2007 (CEST)
(BK)Hm, irgendwie passt das nicht mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung kaum zusammen, jedenfalls soweit es das deutsche Recht betrifft. Im angelsächsischen Recht mag das in dieser Form Sinn machen, da zumindest theoretisch die Geschworenen freizusprechen haben, wenn die Tat nicht ohne jeden ernsthaften Zweifel nachgewiesen werden kann.--KriddlDiskussionSG 18:21, 3. Aug. 2007 (CEST)
Hab mal auch ein paar Worte auf die Diskussionsseite gesetzt. --wau> 22:26, 3. Aug. 2007 (CEST)
Hallo, ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig. Wäre es rechtens hierfür speziell abgeänderte Config-Dateien für die genannten Programme öffentlich ins Netz zu stellen? Gruß, --NEUROtiker 22:53, 3. Aug. 2007 (CEST)
Da der Artikel zahlreiche rechtliche Regelungen enthält, wäre ich für kritische Hinweise im Review dankbar. Gruß --Uwe G.¿⇔?RM 13:09, 6. Aug. 2007 (CEST)
Hallo Kollegen,
bei der Änderungsdurchsicht ist mir dies vor die Augen gekommen. Vielleicht könnt Ihr mal schauen, ob die Änderung so okay ist. Bis denn und schönes Wochenende. -- Gustavf 13:44, 11. Aug. 2007 (CEST)
Danke! Hab es wieder eingefügt; wenn das Feld eingefriedet ist, schon, und ich halte es schon für denkbar, dass es umzäunte Versuchsfelder gibt. --103II 15:12, 11. Aug. 2007 (CEST)
Wie sollte man die Namen von denen übersetzen? Ich wollte bei euren Artikelwünschen einen Artikel zu Bridgeman Art Library v. Corel Corp. (en:Bridgeman Art Library v. Corel Corp.) vorschlagen, bin mir aber nicht sicher, wie der deutsche Name des Prozesses wäre (vielleicht Bridgeman − Corel?). Relevanz sehe ich als (auch die en-Wikipedia betreffende) Grundsatzentscheidung gegeben. --Gruß, Constructor 17:42, 9. Aug. 2007 (CEST)
Ok, ist eingetragen. --Gruß, Constructor 18:42, 9. Aug. 2007 (CEST)
Der Standard beruht allerdings wohl weniger darauf, dass das so sinnvoll ist, als darauf, dass man sich auf nichts anderes einigen konnte. --wau> 23:14, 9. Aug. 2007 (CEST)
Könntet ihr wenigstens die Schreibweise mit „v.“ oder „gegen“ vereinheitlichen? --Gruß, Constructor 19:13, 12. Aug. 2007 (CEST)
Gerade darum ging ja der Streit. Wieder andere wollten lieber "vs.". Das wurde mehrmals lang und breit diskutiert. Ich jedenfalls bin gegen "gegen". Aber nun haben wir uns nunmal darauf geeinigt, dass das jeder machen kann wie er will und damit kann ich leben. --Alkibiades 19:58, 12. Aug. 2007 (CEST)
Notfalls vom BVerfG entscheiden lassen, wie das eingedeutscht werden muss - oder vom Duden ^^ --Gruß, Constructor 23:45, 12. Aug. 2007 (CEST)
Solche Lemmata solle man so belassen, wie sie im US-Sprachgebrauch benutzt werden. Dann haben interessierte Benutzer die höchste Wahrscheinlichkeit, diese Lemmata mittels Suchfunktionen zu finden.--Berlin-Jurist 00:01, 13. Aug. 2007 (CEST)
Hallo allerseits, unter Benutzer:Elkawe/Artikelprojekt-Harmonisierung der Einkommensteuer in der Europäischen Union findet sich eine Ausarbeitung, die demnächst in den ANR verschoben werden soll. Die ursprüngliche Version war nach einem Löschantrag wegen unhaltbarer Inhalte zur Überarbeitung in den Benutzernamensraum verschoben worden, diese hat jetzt in großem Umfang stattgefunden. Bedauerlicher- wie auch für mich selbst unerwarteterweise bin ich selbst momentan beruflich so eingespannt, dass mir eine detaillierte Analyse zeitlich nicht möglich ist (wie man an der gesammelten Handvoll Edits auf meinem Konto in der letzten Woche unschwer erkennen kann ...). Beim sozusagen "halb-gründlichen" Lesen sehe ich gegenüber der Urversion an vielen Stellen erhebliche Verbesserungen, aber an anderen Stellen weiterhin deutlich hervortretende Schwächen, auch fehlen mir stellenweise sowohl eine themenadäquate Ausdrucksweise wie auch der „rote Faden“ inhaltlicher Stringenz. Um aber den fleißigen Verfasser jetzt nicht im Regen stehen zu lassen, bitte ich hier darum, dass sich inhaltlich mit dem Thema zumindest in Teilen vertraute Portal-Autoren des Artikels annehmen und auf weitere Verbesserungen hinwirken. Es dankt im Voraus und grüßt Ahoi ... Nis RandersSag's Mutter ... 21:02, 10. Aug. 2007 (CEST)
So leid es mir tut - auch weil du soviel Zeit aufgewendet hast mit deiner Begleitung: Nach wie vor kein Artikel für Wikipedia und so auch nicht verbesserungsfähig. Este 08:57, 13. Aug. 2007 (CEST)
Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen die Länderkats Richter nach Tätigkeitsort sortieren. Warum ist dann ein Richter in Deutschland ein Deutscher? Diese Kategorien müssten fast alle umgestellt werden, am Besten müssten sie in eine Kategorie:Recht in Deutschland einsortiert werden. Gruß, Code·Eis·Poesie 08:43, 30. Jul. 2007 (CEST)
Haben wir in Deutschland Richter, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen? MMn nicht, deswegen ist ein Richter in Deutschland ein Deutscher per se. --Matthiasb 10:38, 30. Jul. 2007 (CEST)
Ok, das Argument klingt soweit ganz gut, allerdings müsste das in den Kategorienbeschreibungen deutlich werden; vor allem zusammen mit der Kat:Richter (International) sieht das mehr nach einer Sorterierung nach Ort der Tätigkeit aus, als nach Nationalität. Gruß, Code·Eis·Poesie 10:54, 30. Jul. 2007 (CEST)
Wir haben teilweise nichtdeutsche Richter in Deutschland (EU-Staaatsangehörige).--KriddlDiskussionSG 11:04, 30. Jul. 2007 (CEST)
Sicher? § 9 DRiG "Voraussetzungen für die Berufungen":
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, [...]
(damit muss er allerdings nicht zwingend deutscher Staatsangehöriger sein...). § 112a (Gleichwertigkeitsprüfung) gilt nur für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst. In den Landesrichtergesetzen hab ich jetzt noch nicht nachgesehen. Nichtdeutsche Richter hätten wir dann zwar in Deutschland, aber nicht an deutschen Gerichten, sondern an internationalen (Internationaler Seegerichtshof). Aber das meint die Kategorie wohl nicht. --103II 13:41, 30. Jul. 2007 (CEST)
Der Militärfall wurde einfach aus der Nationalität-Kat rausgenommen. Ist das hier auch sinnvoll oder nicht? Code·Eis·Poesie 09:22, 15. Aug. 2007 (CEST)
Vom 19. bis 21.09.07 findet in Saarbrücken der 16. EDV-Gerichtstag statt. Wir sind wieder mit den "Freien juristischen Internetprojekten" dabei, siehe http://www.jurawiki.de/EdvGerichtsTag2007 . Nun ist ja das Portal Recht ein besonders schönes freies juristisches Projekt und seit Jahren versuchen wir, jemanden zu finden, der das beim EDV-Gerichtstag mal vorstellen will (siehe die Einladungen von 2005 und 2006). Wir würden uns außerordentlich freuen, wenn das diesmal klappen würde! Wer Lust dazu hat, sollte sich einfach mal bei uns melden. Vielen Dank und schöne Grüße, RalfZosel
Hätte hier außer mir noch jemand Lust, am Gesprächskreis teilzunehmen und etwas über Wikipedia zu erzählen? Es muss nicht unbedingt jemand sein, der sich mit Rechtsthemen auskennt – fundiertes Wissen über die Wikipedia sollte reichen.:-) Grüße -- kh80•?!• 09:43, 15. Aug. 2007 (CEST)
hallo, heute wurde dieser artikel nach wilden herumeditieren und POV-lastigen einträgen einer IP halbgesperrt. könnte jemand mal den artikel sich zu herzen führen? vielen dank im vorraus--Flyingtrigga 15:02, 13. Aug. 2007 (CEST)
Wird erledigt. Hab mal eine Seminararbeit darüber geschrieben... --103II 21:17, 13. Aug. 2007 (CEST)
bei euch geht es ja schnell:), ich denke der artikel passt jetzt zum lemma, wenn da noch jemand der meinung ist kann das bapperl ja raus und vielen dank--Flyingtrigga 22:28, 14. Aug. 2007 (CEST)
Einleitung muss prägnanter gestaltet werden, es taucht nirgendwo in der Einleitung das Lemma wieder auf; wikifizierung des Artikels --Skyman gozillaBewerte mich! 13:32, 15. Aug. 2007 (CEST)
Vielleicht wäre ja auch "Haftung des Aufsichtspflichtigen" das bessere Lemma. --wau> 22:35, 15. Aug. 2007 (CEST)
Hallo! In diesem Artikel (der gerade gesperrt ist) diskutiere ich gerade mit einigen Nicht-Juristen über den Artikel. Ganz konkret geht es dort (u.a.) um die Zitierweise (vgl. []. Ich habe vorgeschlagen, die im Artikel zitierten Gerichtsurteile unmittelbar zu zitieren (etwa durch Verlinkung auf die Website des Gerichts oder durch Angabe einer juristischen Fundstelle). Im Artikel werden die Gerichtsurteile aber nicht direkt zitiert, sondern nur Sekundärliteratur (etwa eine Broschüre des Familienministeriums zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts).
Ich habe folgende Frage: Sollen bei Wikipedia tatsächlich zitierte Gerichtsurteile nicht direkt, sondern nur mit einer Sekundärliteratur zitiert werden? Oder ist es nicht besser, das Urteil direkt zu zitieren? Danke für Hilfe, --Dr Möpusegips mir! 10:03, 13. Aug. 2007 (CEST)
In enzyklopädischen Artikeln sind Sekundärliteratur immer brauchbarer als Primärliteratur, wenn es darum geht, Bedeutungen zu erklären. Das liegt daran, dass Primärliteratur immer interpretiert werden muss, um in den jeweiligen Themenkontext des Artikels zu passen, was wiederum eine Form von unzulässiger eigener Forschung ist. Bei Sekundärliteratur fällt dieser Interpretationsbedarf weg, weil die Interpretation der Primärquelle direkt zitiert werden kann. Im konkreten Fall von Urteilen trifft dieser Fall besonders zu, weil die Bedeutung von Urteilen nicht unbedingt eindeutig ist und deren Interpretation meist Thema umfangreicher Fachliteratur ist. sebmol?! 10:26, 13. Aug. 2007 (CEST)
Also, etwa im lesenswerten Artikel Bundesverfassungsgericht werden wahrscheinlich an die 100 Urteile direkt mit der Primärquelle zitiert (amtliche Sammlung BVerfGE, jur. Zeitschrift oder Webseite des BVerfG). Warum ist das dort richtig, und im Artikel Scientology werden teilweise englischssprachige Sekundärquellen zitiert. Das geht nicht ganz in meinen Kopf. --Dr Möpusegips mir! 16:46, 13. Aug. 2007 (CEST)
Weil das vom Thema abhängt. Im Artikel zum BVerfG werden Urteile zitiert, um zu beschreiben, was das Gericht alles so entschieden hat. Für inhaltliche Zusammenfassungen sind Primärquellen sinnvoll, wenn es darum geht, die Bedeutung dieser Inhalte zu erfassen, sind Sekundärquellen zwingend erforderlich, um zu verhindern, dass Wikipedia-Autoren ihre eigenen Interpretationen in Artikeln unterbringen. sebmol?! 12:30, 14. Aug. 2007 (CEST)
Wenn ein einzelnes Urteil zitiert wird, dann natürlich nach der Primärquelle. Wenn es darum geht, die Rechtsprechung als solche oder die Bedeutung eines Urteils darzustellen, ist ein (Groß-)Kommentar die Quelle der Wahl. --h-stt!? 17:16, 13. Aug. 2007 (CEST)
Ich habe mal recherchiert. Bei der Diskussion um den Scientology-Artikel wird v.a. angeführt, WP:Q verbiete das Zitieren von Primärquellen. Ich lese WP:Q, insbesondere mit dem Verweis auf Wikipedia:Rechtsquellenverweise so, dass es natürlich zulässig ist, Gerichtsurteile zu zitieren. Oder mache ich was falsch? --Dr Möpusegips mir! 17:31, 13. Aug. 2007 (CEST)
Ich habe mal in der WP als Meinung gelesen, dass ausschließlich Primärquellen als Quellen für eine Enzyklopädie taugen würden, Sekundärquellen hingegen überhaupt nicht. Das Gegenteil ist aber mit Sicherheit Unfug. Ich finde den oben durch Sebmol formulierten Hinweis sinnvoll.--Berlin-Jurist 18:28, 13. Aug. 2007 (CEST)
Gerade bei so sensiblem Themen finde ich eine Angabe der Primärquelle geradezu zwingend. Wie das überwiegend gewertet wird, ist natürlich auch gut zu wissen, es sollte aber jedem die Möglichkeit offenstehen, sich über die Bedeutung einer Entscheidung selbst ein Bild zu machen. --103II 21:13, 13. Aug. 2007 (CEST)
Danke für die Hinweise. Wenn sich jemand das [] angucken könnte, wäre ich dankbar. Es scheint bei diesem Artikel unglaublich schwierig zu sein, auch nur zu einem Komma einen Konsens hinzukriegen. Da bin ich für jede Hilfe dankbar. --Dr Möpusegips mir! 12:05, 14. Aug. 2007 (CEST)
In rechtswissenschaftlichen Texten würde es niemandem einfallen, Gesetze oder Gerichtsentscheidungen vom Hörensagen in irgendeinem diese diskutierenden Aufsatz zu zitieren. Selbstverständlich zitieren alle Autoren juristischer Fachliteratur Primärquellen nur direkt.
Falls dies bei Wikipedia anders gesehen wird, ist das aus der Sicht selbstverständlich üblicher Verfahren in der Rechtswissenschaft bemerkenswert.
Als Grund hierfür wird oben angeführt, dass Gerichtsurteile der Interpretation zugänglich seien.
Eben deshalb muss aber das Original zitiert werden und nicht die Interpretation eines anderen Autors. Das gilt vor allem für den Fall, dass in der Sekundärquelle das Urteil nicht nur einfach abgeschrieben, sondern durch eigene Ideen des betreffenden Autors ergänzend interpretiert wird.
Diese stehen nämlich nicht im Urteil. Das Zitat "Bundesverfassungsgericht in der Interpretation von Autor XY" gesteht diesem Autor eine Befugnis zu, die er nicht hat, nämlich den Inhalt von Gerichtsurteilen zu bestimmen. Diese Befugnis liegt allein bei den hierzu von der Verfassung ermächtigten Gerichten.--Karl-Friedrich Lenz 09:00, 17. Aug. 2007 (CEST)
Das Problem ist jedoch, daß wir Urteile nicht selber interpretieren dürfen, sondern nur Interpretationen anderer wiedegeben dürfen. In Wikipedia werden keine rechtswissenschaftlichen Texte verfaßt. -- Der Stachel 09:19, 17. Aug. 2007 (CEST)
Bitte unterscheidet zwischen der Wiedergabe eines Zitates aus dem Urteil, die selbstverständlich nach der Primärquelle zu erfolgen hat, und einer Beurteilung der Bedeutung oder einer Interpretation der Aussage des Urteils, die nicht vom Wikipedia-Autor stammen darf, sondern mit einer zuverlässigen Sekundärquelle belegt werden muss. Können wir uns darauf einigen? --h-stt!? 10:27, 17. Aug. 2007 (CEST)
Das halte ich für eine sinnvolle Unterscheidung, die ebenso auch für Zitate von Gesetzestexten gilt. Auch dort wird der Text selbst im Original zitiert, während Aussagen zur Auslegung mit Sekundärliteratur belegt werden.--Karl-Friedrich Lenz 06:11, 18. Aug. 2007 (CEST)
Ich halte dieses Ergebnis auch für verallgemeinerungsfähig. Wäre es nicht angezeigt, es hier [] einzuarbeiten? --Dr Möpusegips mir! 09:35, 18. Aug. 2007 (CEST)
Scheint mir überarbeitungsbedürftig zu sein. Bevor sich hier jemand diskriminiert fühlt, könnte eine fachkundige Hand hilfreich sein. --Pelz 23:48, 21. Aug. 2007 (CEST)
Heute ist das Urteil im Mutter Erde-Prozess ergangen, einen Artikel, der auch kurz rechtliche Konsequenzen erläutert, habe ich in den Wikipedia:Kurier eingestellt.--Berlin-Jurist 19:58, 20. Aug. 2007 (CEST)
Es wundert mich doch sehr, dass es bei sowas überhaupt zur Anklage gekommen ist. Weißt du da näheres zu den Umständen? Mir war so, als hätte ich mal gelesen, dass ein Wikipedianer den angezeigt hat. Ich halte die rechtliche Bewertung aber ohnehin für zweifelhaft. Soll jetzt das Einbinden von Links bereits den Tatbestand des § 184 StGB erfüllen? Ich habe gerade mal aus Interesse bei Tröndle/Fischer53 Aufl., § 184 Rn. 28 nachgeschlagen. Da steht, dass das recht problematisch ist. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Sachlage recht schwer zu verstehen ist und das nach außen doch eher als Lappalie erscheint, ist es schon erstaunlich, dass das Verfahren nicht vorher irgendwie eingestellt wurde. --Alkibiades 20:57, 20. Aug. 2007 (CEST)
Es war in der Tat ein Benutzer und ehemaliger Admin, der sich da engagiert hat. Einer Beurteilung solchen Verhaltens enthalte ich mich. sebmol?! 21:03, 20. Aug. 2007 (CEST)
Habe auch gerade gesehen, dass BJ meine Rechtsfrage schon anderweitig beantwortet hat . Kann man zwar so sehen, ich halte es aber für problematisch. --Alkibiades 21:24, 20. Aug. 2007 (CEST)
Mir ist dabei reichlich unklar, wieso die Verlinkung von einer Seite, die sich wissenschaftlich mit dieser Website auseinandersetzt, strafrechtlich verfolgt werden sollte. Mein Verständnis war bisher, dass das Verbreitungsverbot von Pornografie unter Minderjährigen nicht greift, wenn es um Wissenschaft geht. Aber ich bin auch kein Jurist. sebmol?! 21:29, 20. Aug. 2007 (CEST)
In der Tat hat ein - übrigens ehemaliger - Admin den Fall zur Anzeige gebracht. Ich stehe mit ihm auch in laufendem Kontakt. Er steht zu seinem Handeln, dennoch habe ich mich entschlossen, seinen Namen im Artikel nicht zu erwähnen, man braucht auch keine unnötigen Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen. Ich selbst habe auch seit längerem konstruktiven, wenngleich nicht freundschaftlichen, Kontakt mit ME, z.B. per E-Mail.
Die Zweifel von Alkibiades und sebmol sind sehr ernst zu nehmen. Man muss aber sorgfältig zwei Dinge unterscheiden: Die Privatmeinung zum Thema, und die Ansicht, die man seinem Handeln in der WP zu Grunde legt. Ich persönlich bin der Ansicht, dass der "Jugendschutz" vom deutschen Recht her vollkommen wirkungslos angegangen wird: Jedes Kind erreicht mühelos ausländische Seiten, von denen sie "geschützt" werden müssten, dies führt nur dazu, dass einseitig deutsche Anbieter Fesseln angelegt bekommen, weiterhin empfinde ich den Schutzumfang als zu weitgehend und unnötig einengend.
In der WP lege ich mir als sachkundiger Strafrechtler jedoch selbst eine gewisse "Fürsorgepflicht" auf, natürlich ohne diese im Rechtssinne zu haben. Da ich aber etwa genau weiss, dass es schon öfter zu Anklagen und auch zu Verurteilungen gekommen ist, wenn jemand einen Hotlink auf eine z.B. pornografische Seite gesetzt hat, habe ich im PornoTube Fall den Link entfernt und dies entsprechend begründet - das schützt ggf. auch den Einsteller vor strafrechtlichen Konsequenzen. Änliche Konstellationen ergeben sich z.B. beim Verlinken von Seiten mit volksverhetzendem Inhalt. Strafrecht ist eben noch etwas anderes, als wenn jemand "nur" Gefahr läuft, etwa wegen einer URV zivilrechtlich verklagt zu werden.
Es macht in rechtlicher Hinsicht einen Unterschied, ob jemand einen Hotlink setzt, oder ob nur eine URL ausgeschrieben wird, diese aber eben nicht als Hotlink direkt "anklickbar" ist. Leider kann man nicht so weit gehen zu sagen, dass "nur" die URL ohne Hotlink unproblematisch sei.
Sebmol spricht das Wissenschaftsprivileg an. Gemeint ist wohl § 86 Absatz 3 StGB, auf den in verschiedenen Normen verwiesen wird. Auf diese Regelung beziehen wir uns etwa mit dieser Lösung, die unter meiner Mitwirkung entstanden ist und meiner Ansicht nach gerichtsfest sein müsste.
Hinsichtlich Pornografie liegt die Sachlage anders: Z.B. ein Bild, das einen erigierten Penis zeigt, ist im Rahmen eines wissenschaftlichen Werkes von Vornherein keine Pornografie. Ein "Privileg" ist insofern unnötig. Im Rahmen einer Sexseite wird ein sichtbarer erigierter Penis hingegen sehr wohl als pornografisch angesehen. Daraus folgt, dass wir zwar Bilder in der WP verwenden dürfen, die bei uns - im wissenschaftlichen Kontext - keine Pornografie sind, obwohl dasselbe Bild im Kontext einer Sexseite sehr wohl pornografisch ist. Dementsprechend verbieten sich aber auch Links auf pornografische Seiten - am dortigen pornografischen Charakter ändert auch die Verlinkung von einer wissenschaftlichen Seite aus nichts - es würde sich trotzdem um eine Verlinkung einer pornografischen Seite handeln, und das wird eben wohl doch oft als strafrechtlich relevant angesehen.
Zu dem Setzen von Weblinks fiel mir noch Heise vs. Musikindustrie ein, siehe AnyDVD. Im Artikel SlySoft ist der Weblink zur Herstellerseite nur ausgeschrieben, nicht gesetzt. -- Cherubino 00:57, 22. Aug. 2007 (CEST)
Korrekt, dieses - meiner Privatmeinung nach übrigens unrichtige - Urteil ist in Hinblick auf Linksetzung sehr bekannt und kontrovers diskutiert worden. Man muss aber sorgfältig beachten, dass es sich dort um ein Verfahren des Zivilrechts und nicht des Strafrechts handelte.--Berlin-Jurist 14:46, 22. Aug. 2007 (CEST)
Mit Privileg von Wissenschaft und Lehre bzg Jugendschutz ist vermutlich §18 III Nr. 2 JuSchG gemeint. --h-stt!? 15:46, 22. Aug. 2007 (CEST)
Diese Norm kann man in der Tat am ehesten mit dem Begriff "Wissenschaftsprivileg" in Verbindung bringen. Leider bringt sie uns nicht voran, da dort nur geregelt wird, wann aufgrund dieses Privilegs im Ergebnis ein Link gar nicht als jugendgefährdend behandelt wird. Hier geht es darum, wie mit Links, die bereits als jugendgefährdend feststehen, umgegangen werden kann. Die Norm bewahrt allenfalls die Wikipedia davor, ihrerseits als "jugendgefährdend" in die Liste aufgenommen zu werden.--Berlin-Jurist 15:55, 22. Aug. 2007 (CEST)
Von der QS in die Löschdiskussion. Für Laien schwierig einschätzbar. Bitte Stellung nehmen, ggf. Überarbeiten oder als Baustelle annehmen oder was auch immer. --Cup of Coffee 10:51, 18. Aug. 2007 (CEST)
Hab´s mal überarbeitet. --103II 17:44, 22. Aug. 2007 (CEST)
Der Begriff Gesinnnungsstrafrecht ist meist politischer Kampfbegriff. Die Änderungen von 103II finde ich zwar sämtlich gut. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Löschantrag nicht vielleicht doch begründet ist. Denn vieles in dem Artikel kommt mir wie Theorienfindung vor. --Dr Möpusegips mir! 10:33, 23. Aug. 2007 (CEST)
Ist eigentlich geplant für Europäisches SekundärrechtKategorie:Europäisches Sekundärrecht eine Infobox einzuführen?
Fände das ganz sinnvoll. Habe bisher nur selbstgebastelte Sachen für einzelne Artikel gefunden (Bsp.:Europäische Datenschutzrichtlinie). Bin zwar net sehr versiert, würde aber mal versuchen, so etwas zu entwerfen, sofern das gewünscht ist. Alternativ wäre auch eine Anpassung der Infobox Gesetz hin zu einer allgemeinen Infobox Rechtsquelle mit allem drum und dran (mit einer Menge optionaler Parameter natürlich) denkbar.
Wie ist Eure Meinung dazu? --Lapicida 12:04, 23. Aug. 2007 (CEST)
Die "selbstgebastelten Sachen" beruhen auf Wikipedia:Formatvorlage Gesetz, mit der wir früher die deutschen Gesetze versehen haben. Sie war bisher etwas komplizierter (unnötige mehrfache Wiederholung der Farbangaben), ich habe sie mal verbessert, ebenso bei Europäische Datenschutzrichtlinie. Eine echte Infobox wie Vorlage:Infobox Gesetz ist gegenüber dieser Formatvorlage zwar bequemer, weil man sich nicht um das Layout kümmern muss. Andererseits hat sich bei den Infoboxen erwiesen, dass diese weniger flexibel sind. Eine Zeile abweichend zu benennen oder eine zusätzliche Zeile einfügen, was im Einzelfall einmal sinnvoll sein kann, ist nicht möglich oder nur teilweise, wenn man entsprechend optionale Parameter einbaut oder sogar einen frei benennbaren optionalen Parameter, was nicht ganz einfach sein dürfte. Man muss halt vorhersehen, was man möglicherweise braucht. Die Vorgehensweise mit der Formatvorlage hatte den Vorteil, wenn man etwas zusätzlich gebraucht hat, konnte man es einfach hinzufügen. Bei der Infobox muss man alle denkbaren Fälle vorhersehen. Aber vermutlich haben wir bereits genug Anwendungsfälle, aus denen man die nötigen Felder ersehen kann. Fazit: Am besten wäre eine komplett funktionierende Infobox für alle Anwendungsfälle. Als kleinere Lösung wäre auch schon eine speziell für Europarecht maßgeschneiderte Formatvorlage eine gewisse Verbesserung. --wau> 17:10, 23. Aug. 2007 (CEST)
Hallo allerseits. Habe mal Vorlage:Infobox Verordnung (EG) und bei Dublin-II-Verordnung eingebaut. Mit der Bitte um Durcsicht und evtl. Verbesserungsvorschläge. Sobald ich dazu komme, würde ich auch etwas für die Richtlinien erstellen.--Lapicida 12:05, 24. Aug. 2007 (CEST)
Unverständlicher Artikel TheK? 14:57, 24. Aug. 2007 (CEST)
Ist der Witz am Fall nicht das Problem des Vorrangs der Leistungskondiktion??? Im übrigen ist ähnlich wie bei der Fräsmaschine sehr zweifelhaft, ob wir solche Artikel brauchen. Wenn ich das selbst nur noch mühsam zusammenbekomme (kann aber auch an der Uhrzeit liegen), dann dürfte die vielzitierte Oma ernste Probleme haben. --103II 01:27, 25. Aug. 2007 (CEST)
Ich fand den Artikel sehr interessant und könnte mir auch vorstellen, dass man sowas Omagerecht präsentieren könnte - vorausgesetzt man entfernt sich etwas vom verklauselierten Sprachstil, der unter deutschen Juristen so beliebt zu sein scheint. Inhaltlich hat mich das Ergebnis eher gewundert, weil mir nicht ganz klar ist, wie das gerecht sein soll. Schön wäre also hier auch eine Betrachtung, wie diese Frage in anderen Rechtskreisen gelöst wird. Wenn ich mich an meine Rechtsvorlesungen richtig erinnere, könnte der Landwirt nach amerikanischen Recht auf keinen Fall Ansprüch gegen den Fabrikanten geltend machen, weil es zwischen den beiden keine direkte Beziehung gibt und der Fabrikant nicht für die falschen Handlungen des Diebes verantwortlich gemacht werden kann. Fragt mich jetzt aber nicht nach Fallverweisen... sebmol?! 11:36, 25. Aug. 2007 (CEST)
Es führt zwar etwas vom Thema weg, aber eine der Gerechtigkeitserwägung lautet simpel formuliert: Einer muss den Schaden haben, der Landwirt, oder der Fabrikant. Der Fabrikant hatte immerhin die Möglichkeit sich seinen Geschäftspartner (hier: den Dieb) selbst auszusuchen und hatte insofern auch jede Möglichkeit, seinen Geschäftspartner auf Integrität zu überprüfen. Dem Landwirt hingegen wurde die Sache gestohlen, ohne dass er irgendeine Einwirkungsmöglichkeit hatte. Daher wird der Schaden auf denjenigen abgewälzt, der zumindest die Möglichkeit hatte, durch Sorfgfalt und Ermittlungen (hier: hinsichtlich seines Geschäftspartners) den Schaden zu vermeiden: den Fabrikanten.
Viele Professoren vermuten, dass solche und ähnliche Gerechtigkeitserwägungen die Grundlage für viele BGH-Entscheidungen bilden - ausgesprochen werden solche Erwägungen von den Obergerichten aber nicht, stattdessen wird eine Begründung stets "rechtlich" entwickelt, obwohl eine derartige "rechtliche" Argumentation in den meisten Fällen ohne Mühe auch genau andersherum konstruiert werden kann. Lesenswert dazu: Uwe Diederichsen, Die BGB-Klausur.--Berlin-Jurist 16:46, 25. Aug. 2007 (CEST)
"Einer muss den Schaden haben, der Landwirt, oder der Fabrikant." - was ist mit dem Dieb? Warum wird er nicht in die Verantwortung genommen? sebmol?! 17:58, 25. Aug. 2007 (CEST)
Wenn man ihn in die Hände bekommt, kann man ihn auch in die Verantwortung nehmen (Rückzahlung des Kaufpreises, Schadensersatz). -- kh80•?!• 19:27, 25. Aug. 2007 (CEST)
Selbstverständlich, einerlei, wer nun zahlen muss: Vom Dieb könnte sich derjenige sein Geld theoretisch zurückholen. In der Praxis ist ein wie auch immer gearteter Ersatzanspruch gegen einen Kriminellen jedoch meist "wirtschaftlich wertlos", weil der Kriminelle regelmässig insolvent ist. Ob und wer daher etwas vom Dieb verlangen kann, wäre daher in der Praxis weitgehend ohne Belang.--Berlin-Jurist 20:23, 25. Aug. 2007 (CEST)
Wenn der Dieb in Verantwortung genommen werden kann (was ich für logisch und intuitiv gerecht halten würde), dann kann der Fabrikant nich auch noch verantwortlich gemacht werden. Verursacher dieser Kette von Ereignissen ist der Dieb. Er ist für das, was er tat, und das, was er als Folgen seines Handelns hätte voraussehen müssen, verantwortlich. Ist er insolvent, dann hat der Landwirt wohl "Pech" gehabt, aber der Fabrikant kann nicht dafür haftbar genommen werden. So zumindest die Schlusskette, an die ich mich erinnere.
Aber wenn ich das Thema richtig verstanden habe, geht es beim Jungbullenfall um die Auslegung von Normen, hier Sätze im BGB. Ob diese Normen selbst gerecht sind, scheint bei der Betrachtung des Falls keine Rolle zu spielen, oder? sebmol?! 15:41, 26. Aug. 2007 (CEST)
Ich werde gleich auf sebmols Disku antworten, weil das sonst zu sehr den Rahmen des Portals:Recht sprengt.--Berlin-Jurist 16:18, 26. Aug. 2007 (CEST)
Wenn der Dieb erwischt wird und Geld hat, ist es kein Fall mehr... jedenfalls kein BGH-Fall. --103II 13:36, 26. Aug. 2007 (CEST)
Gegen jemanden, der fremdes Eigentum ohne rechtlichen Grund besitzt, wird man doch wohl auch in den USA Ansprüche haben. Und Eigentümer des Diebesgutes wäre der Fabrikant sicher auch in den USA selbst als bona fide purchaser nicht geworden (nemo dat quod non habet). -- kh80•?!• 19:27, 25. Aug. 2007 (CEST)
Wenn mich meine dunkle Erinnerung nicht täuscht ist die Konstruktion des Gut-Glaubens- und des Verarbeitungserwerb von Eigentum in den USA ganz anders konstruiert, es wäre insofern durchaus denkbar, dass es dort zu einem völlig anderen Lösungsweg kommt (u.a. weil sich dort etwa das Problem garnicht stellt). Ein Rechtsvergleich (auch nahezu alle anderen Rechtsordnungen haben andere Konstruktionen) würde ziemlich ausufern.--KriddlDiskussionSG 11:05, 26. Aug. 2007 (CEST)
Hab es mal überarbeitet. Vielleicht wird der Sinn der Sache so deutlicher. --103II 22:28, 26. Aug. 2007 (CEST)
Hallo, ich betreue den neuen Benutzer:HansWollar. Er möchte gern zu Rechtsthemen beitragen und hat sich mit dieser Frage an mich gewandt. Vielleicht könntet ihr euch darum annehmen und Kontakt herstellen. Danke und Gruß, --Hans Koberger 23:05, 28. Aug. 2007 (CEST)
Es geht um HansWollars Wunsch, im Artikel Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung die strafrechtlichen Teile in einen eigenen Artikel Unterlassene Hilfeleistung (bisher Redirect) auszulagern. Ich habe ihm vorgeschlagen, darüber hier in der Portaldiskussion zu sprechen. Ein Aspekt bei dem Vorhaben wird sein, die verschiedenen Rechtsordnungen (A,CH,D) dabei auseinanderzuhalten.--wau> 00:13, 29. Aug. 2007 (CEST)
Gerade bin ich mal wieder durch die Kategorie:Jurist gegangen und bin dort auf den artikel zu Dieter Anders gestoßen. Dabei stellte sich mir die Frage nach der Relevanz. Meinungen?--KriddlDiskussionSG 12:01, 27. Aug. 2007 (CEST)
Als Generalstaatsanwalt halte ich ihn nicht für relevant, aber mit seiner nationalen und international Tätigkeit als Sachverständiger kann man den Artikel vertreten. --h-stt!? 16:28, 27. Aug. 2007 (CEST)
Wenn wir OLG-Präsidenten für relevant halten, müsste das für Generalstaatsanwälte auch gelten, oder? --103II 21:23, 28. Aug. 2007 (CEST)
Bin auch der Ansicht, dass die Generalstaatsanwälte relevant sind. Haben ja auch durchaus gewissen Einfluss, wenn es um die Frage der Eröffnung eines Verfahrens geht und das mit "Einspruch" läuft (vgl. z.B. bei Martin Hohmann). --Lapicida 23:00, 28. Aug. 2007 (CEST)
OLG-Präsidenten haben einen gewissen eigenen Einfluss auf die Justiz; Generalstaatsanwälte sind demgegenüber (jedenfalls in Deutschland) nur dem Justizminister nachgeordnete, weisungsgebundene Beamte. Von daher halte ich sie für sehr viel weniger relevant als OLG-Präsidenten. Andere Landesbeamte, die nur ihren Job machen, führen wir ja auch erst ab Staatssekretärsebene (WP:RK#Politiker_und_.C3.B6ffentliche_.C3.84mter). --[Rw]!? 10:50, 29. Aug. 2007 (CEST)
Aber Regierungspräsident führen wir auch ein, davon gibt es in BW beispielsweise 4, GenStA dagegen nur 2. Die Regierungspräsidenten machen auch nur ihren Job, oder? Wenn der Artikel irgendeinen sinnvollen Inhalt hat, würde ich ihn ungern abweisen. --103II 21:07, 29. Aug. 2007 (CEST)
Das müsste mal ein wenig bearbeitet werden. Zumindest Links und Kats fehlen. -- Schnulli00Huhu! 19:45, 29. Aug. 2007 (CEST)
verschoben und erledigt. --Alkibiades 20:37, 29. Aug. 2007 (CEST)
Das hat jemand allzu wörtlich aus en.wp übersetzt. Kann mal jemand darüberschauen, der sich mit dem anglo-amerikanischen Recht auskennt? --[Rw]!? 19:53, 30. Aug. 2007 (CEST)
Der Artikel geht grundsätzlich in die richtige Richtung (was etwa den Ursprung des Lemmas angeht). Den dort verwendeten Begriff "Kopierrecht" halte ich allerdings für eine unzulässige Übersetzung (Copyright kann man wohl nur mit Urheberrecht übersetzen, den Begriff Kopierrecht gibt es im deutschen nicht). --Dr Möpusegips mir! 17:17, 31. Aug. 2007 (CEST)
Belanglos, löschen. Und wenn man es genau nimmt, dann sollte man Copyright mit Nutzungsrechten übersetzten, denn die eigentlichen Urheberrechte (franz: droits d'aucteurs) sind vom Copyright nicht(!) umfasst, sondern werden im angelsächsischen Rechtskreis als moral rights bezeichnet. --h-stt!? 23:07, 31. Aug. 2007 (CEST)
Stimmt so auch nur für die Länder der angelsächsischen Rechtstradition, deren Urheberecht nicht aud der geistigen Schöpfung beruht, sondern den Gedanken des wirtschaftlichen Interesses.--KriddlDisk... 05:55, 2. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe mal die Reste der Redaktion Recht und Soziales an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und die Linkbox am rechten Rand verändert. Dabei habe ich einen Link Artikelwünsche weggelassen, das sollte wohl über das WikiProjekt Recht abgewickelt werden. Ich verlinke den alten Wunschzettel aber mal hier, damit man ihn ggf. abarbeiten und dann auflösen kann. --wau> 23:39, 27. Aug. 2007 (CEST)
Ich finde diese Handlungsweise sehr ärgerlich, weder benutzerfreundlich noch sachdienlich im Sinne des Gesamtprojekts Wikipedia. Der Punkt Artikelwünsche muss auf diesem Portal unbedingt sofort wieder eingerichtet werden! Wieso hier von abwickeln und auflösen die Rede sein darf, ist mir schleierhaft. Ein Verschieben auf ein bei den normalen Benutzern und Mitautoren weitgehend unbekanntes WikiProjekt Recht ist keine Lösung. Denn es wird schlicht ohne entsprechende Verlinkung nicht gefunden. Themen-Portale SIND die Anlaufpunkte und müssen es auch bleiben. Zumal ein so basales wie Portal:Recht. - Mir ging es übrigens ursprünglich darum, den Artikelwunsch einzutragen zu Institut für Juristische Zeitgeschichte (Hagen). Ich bin über eine Literatur-Angabe auf diese mir bis dato völlig unbekannte Einrichtung gestoßen: "Deutsche Justizinstitutionen in Geschichtswerken und Festschriften: Gerichte, Justizverwaltungen, juristische Fakultäten / Institut für Juristische Zeitgeschichte Hagen. Hrsg. von Thomas Vormbaum Lit-Vlg, Berlin Münster 2007. ISBN 978-3-8258-0607-1 bzw. 3-8258-0607-3" - Justus Nussbaum 18:25, 4. Sep. 2007 (CEST)
Holla! Wurde unbedingt sofort erledigt, wenn auch nach einigen fehlgeschlagenen Versuchen erst... hab es mal auf die Artikelwünsche im Projekt verlinkt, das scheint mir sinnvoll. Ich bin jetzt wirklich nicht selten hier, aber über die ganzen Parallelstrukturen hab ich überhaupt keinen Überblick. --103II 19:33, 4. Sep. 2007 (CEST)
Erfreut, das zu lesen. Nur finde ich auf der Portalsseite nach wie vor keinen internen Link Artikelwünsche. Habe das soeben überprüft. Was hast Du denn nun gemacht? Meinen obigen Wunsch habe ich längst selbst in eine schier aussichtslos lange Liste eingetragen. Um die aber zu finden, musste ich Vorwissen mitbringen und langwierig Suchverkehr-Durchklicken. Keine Empfehlung! Auf Eure Portal-Seite gehört eine Verlinkung direkt dorthin, d'accord? - Justus Nussbaum 20:02, 4. Sep. 2007 (CEST)
Auf Redaktion Recht und Soziales, da hattest Du doch gesucht, und dort war der Link gelöscht worden. Rechts im Kästchen. Das Portal Recht will ich nicht eigenmächtig ändern, Platz wäre dort aber auch. --103II 12:06, 5. Sep. 2007 (CEST)
Ja, so ist es, was die (im Grunde nicht mehr existente, sondern als Weiterleitung dienende) "Redaktion Recht" anbelangt, eine gute Lösung. Ob das Portal:Recht ausreichend sinnvoll weiterleitet, steht auf einem anderen Blatt. --wau> 23:54, 5. Sep. 2007 (CEST)
Ich halte den Satz: "So haben Frauen nach völkerrechtlichem Verständnis beispielweise in vielen Bereichen nicht die gleichen Rechte wie Männer." für ausgesprochenen Unsinn (bin allerdings kein Jurist). Liege ich da falsch? Danke für Kommentare. --87.176.228.52 17:11, 2. Sep. 2007 (CEST)
Nach heutigem Völkerrechtsverständnis sind einzelne Personen nur bedingt bis garnicht (Völker-)Rechtssubjekte. Soweit die Stellung von Mann und Frau eine Rolle spielt ist sie m.W.n. auch eine andere. aber ich denke, darum geht es in dem artikel nicht, sondern um das völkerrechtliche Verständnis der Scharia. Die ist nun ihrerseits etwas anders. Wahrscheinlich von Orientalist nur unpräzise formuliert.--KriddlDisk... 18:57, 2. Sep. 2007 (CEST)
Der Satz ist ursprünglich nicht von mir. Unpräzise war meine Formulierung allerdings bei der Korrektur der IP. Was jetzt da steht, war damals in meinem "Hinterkopf". Nur: auch siyar befindet sich in einem desolaten Zustand. Dort habe ich's aber schon lange aufgegeben - zugunsten der Proseminar-Referate.--Orientalist 19:18, 2. Sep. 2007 (CEST)
Was ich persönlich schade finde, aber danke, dass Du Dich dessen angenommen hast.--KriddlDisk... 07:59, 3. Sep. 2007 (CEST)
Nimm' die Löschung Deiner Anfrage auf meiner Diskuseite nicht persönlich, bitte. Ich öffne wieder meine mail-Adresse.--Orientalist 08:06, 3. Sep. 2007 (CEST)
Tu ich nicht, ich hatte ja wegen des Balkens sogar mit mir gerungen, ob ich die anfrage überhaupt hinterlasse.--KriddlDisk... 08:49, 3. Sep. 2007 (CEST)
Zurück zum Ursprung: imho ist der Satz: "So haben Frauen nach völkerrechtlichem Verständnis beispielweise in vielen Bereichen nicht die gleichen Rechte wie Männer." nicht vertretbar, egal in welchem Zusammenhang. Wenn ich mich recht entsinne, gehört ein Kernbestand der Menschenrechte, wie er etwa in der UN-Charta zum Ausdruck kommt, zum Völkerrecht, etwa als Völkergewohnheitsrecht. Zum Kernbestand der Menschenrechte gehört jedenfalls der allgemeine Gleichheitssatz. Damit ist der betreffende Satz nicht vereinbar. Die Scharia hat damit nichts zu tun. Oder mache ich etwas falsch? --Dr Möpusegips mir! 12:17, 3. Sep. 2007 (CEST)
Ich finde, der Satz macht überhaupt keinen Sinn und steht da ziemlich zusammenhangslos. Löschen. --103II 19:36, 3. Sep. 2007 (CEST)
Ist dieser Satz überhaupt noch drin?--Orientalist 20:17, 3. Sep. 2007 (CEST)
Nein, aber sehr viel besser ist deine Alternative nicht. --87.176.231.174 21:54, 3. Sep. 2007 (CEST)
Naja mit dem modernen Völkerrecht argumentieren zu wollen, wenn es darum geht darzustellen, wie die Scharia (als doch etwas ältere Rechtsordnung) es siueht halte ich schon für verwegen. Allenfalls könnte man einen Hinweis einbringen, dass diues von modernen Völkerrechtlern anders gesehen würde.--KriddlDisk... 04:43, 6. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe eine Frage zu diesem Artikel: Darin befindet sich ein Abschnitt zur "Zertifizierung von Testamentsvollstreckern". imho handelt es sich dabei um Werbung für diese (relativ unbekannte) Zertifizierung und die Institutionen, die diese anbieten. Sollte dieser Abschnitt in dem Artikel bleiben? Gegenüber den Vorversionen habe ich ihn bereits neutraler gestaltet. Aber, was meinen die anderen: Ganz rausnehmen, weiter kürzen oder sogar ausbauen? --Dr Möpusegips mir! 15:42, 6. Sep. 2007 (CEST)
Ich würde es in kurzer Form drinlassen. Wenn jemand demnächst Stellvertreter, Vormund, Betreuer usw. zertifiziert, müssen wir uns nochmal Gedanken machen... --103II 17:01, 6. Sep. 2007 (CEST)
Wenn man die Zertifizierung drinnläßt, sollte man dann nicht auch auf die besondere Qualifikation von Fachanwälten für Erbrecht und von Notaren in diesem Zusammenhang hinweisen? Ich habe die Befürchtung, dass wir dann einen Abschnitt aufnehmen, der eigentlich nur Werbung enthält. Schmeckt mir irgendwie nicht. --Dr Möpusegips mir! 21:59, 6. Sep. 2007 (CEST)
Nach erfolgreich abgewertem LA und leider abgelaufener QS wäre eine weitere Überarbeitung, insbesondere wegen der bemängelten Quellenlage hilfreich. --Pelz 01:18, 9. Sep. 2007 (CEST)
Aus der WP:QS. Antragstext war: Was ist den Gegenstand dieses Systems gewesen? Was ist seine Geschichte und der Grund seiner Abschaffung-- Karsten11 18:17, 26. Aug. 2007 (CEST).
Lässt sich der Artikel dahingehend noch ergänzen oder ist alles dazu gesagt? -- Schnulli00Huhu! 08:42, 9. Sep. 2007 (CEST)
Die Überschriften sind im FAQ-Stil. Außerdem lässt der Artikel viele Fragen offen. Mich interessieren aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Verwandtschaft insbesondere Fälle von Sachwalterschaftsanträgen gegen den Willen des Betroffenen, und welche Macht der Sachwalter dann real hat. --KnightMove 22:14, 16. Sep. 2007 (CEST)
dessen kategorisierung kommt mir seltsam vor.. und hats den rechtshinweis not? gruß -- W!B: 23:31, 18. Sep. 2007 (CEST)
leider gibt es in der wiki keinen artikel zur straffälligenhilfe. wenn man für straffälligenhilfe plädiert, kann man sich da denn irgendwo an gesetzliche richtlinien halten? ich konnte noch nicht einmal finden, wo denn un der "resozialisierungsgedanke" festgeschrieben ist. danke für die antwort sagt Mondamo 17:23, 20. Sep. 2007 (CEST)
Hi, u.a. in §§ 2-4 Strafvollzugsgesetz findest du den "Resozialisierungsgedanken". Gruß Daniel --Buzer 20:53, 20. Sep. 2007 (CEST)
danke für den tipp! aber sind ganz schön unkonret da in den artikeln, nicht? hmpf... lieben gruß, Mondamo 21:43, 20. Sep. 2007 (CEST)
Das Kind hat einen falschen Namen, es heißt richtig Verweisung (dort aber nur Redirect auf Verweis, das ist eine Begriffsklärung) und findet nicht nur in den genannten Fällen, sondern auch in anderen strafprozessrechtlichen Konstellationen (§§ 209a, 210 StPO), aber auch im Zivilrecht (281 ZPO) und zwischen verschiedenen Rechtswegen (17a GVG) statt. Komme grad nicht zu mehr, daher nur kurze Notiz. Apropos Rechtsmittel: siehe auch § 304 Abs. 4 Nr. 3 StPO. --wau> 17:29, 18. Sep. 2007 (CEST)
Ist ja jetzt dank vereinten Kräften doch ganz gut gerlöst.--KriddlDisk... 06:03, 22. Sep. 2007 (CEST)
mit dem hab ich ein problem: in Anweisung BKL steht:
(Zahlungsverkehr) ist vielleicht zu eng, aber (Recht) ist jedenfalls nicht gut, da hast Du recht. --103II 12:00, 20. Sep. 2007 (CEST)
Wie wäre es mit Anweisung (Schuldrecht) --wau> 20:11, 20. Sep. 2007 (CEST)
passt, soll ich das verschieben? - und das andere, ist das dann Anweisung (Verwaltungsrecht) - es würde zwar nur ein stub, aber den könnten wir im sinne Kategorie:Rechtssprache nutzen, um zu klären, in welchem land welches wort gültig wäre - oder gibt es einen noch allgemeineren oberbegriff - ich hätt mal so gern einen artikel, der mir (als laien) einen überblick über die diversen kommunikationsmittel gibt, statt die einzelnen begriffe über endlose BKL/siehe auch-serien in spezialartikel laufen zu lassen..;) - ich verlier mich da jedesmal.. gibt irgendwas über "behördlichen kommunikationsweg" oder so? gruß -- W!B: 20:32, 22. Sep. 2007 (CEST)
In der Kategorie:Gesellschaftsrecht bin ich auf o.g. Artikel gestoßen. Ist jemandem der Begriff quasi-juristische Person ernsthaft bekannt? Ich bin mir nicht sicher und halte einen Verstoß gegen WP:TF für möglich. --Dr Möpusegips mir! 12:00, 22. Sep. 2007 (CEST)
Der Begriff ist weder gebräuchlich noch sinnvoll; der Artikel selbst belegt den Begriff nicht. Ein Löschantrag wurde unter dem 22.6.07 diskutiert und verworfen, obwohl sich keine einzige eindeutige Fürstimme gefunden hat. Meines Erachtens sollte der Artikel entfernt werden, die Frage ist nur, ob wir dies kraft der Sachkunde des Portals allein vornehmen oder die Löschprüfung damit befassen sollen. -- Stechlin 13:07, 22. Sep. 2007 (CEST)
Der Begriff wird in Österreich in juristischen Lehrbüchern verwendet (siehe den Link in der Löschdiskussion) und sollte daher bleiben. --h-stt!? 14:39, 22. Sep. 2007 (CEST)
Dann werde ich in dem Artikel ergänzen, dass er in Österreich gebräuchlich ist. In D. ist er imho selbst seit der Änderung der Rspr. des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR bislang unbekannt. --Dr Möpusegips mir! 18:07, 22. Sep. 2007 (CEST)
Der Artikel Verlöbnis schildert die Lage der Lebenspartnerschaft rechtlich falsch.
In der Version vom 24. September hatte ich das richtig gestellt. Leider hat GLGerman seit einiger Zeit jeden Versuch, rechtlich korrekt zu argumentieren, revertet. Laut § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, dass wohl als zentrale Norm für diesen Berich gelten sollte, ist das Versprechen, eine Lebenspartnerschaft einzugehen keine Verlobung, sondern die Verlobungsregeln des BGB werden entsprechend angewandt. Leider hat jetzt ein rechtlich offenkundig nicht so versierter Admin die falsche Version gesperrt. Könnte sich bitte jemand das Lemma anschauen und (nur, falls er in der rechtlichen Bewertung mit mir einig ist) diesen bitten, dass Lemma in einer neutralen Version (von mir aus eine viel Ältere) zu sperren?
Auf der Diskussionsseite zu Verlöbnis steht eine ausführliche Begründung meinerseits. --MfG: --FTHDISK 18:48, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ich hab auf der Diskussionsseite geantwortet. Grüße -- kh80•?!• 19:39, 25. Sep. 2007 (CEST)
Danke für die sachliche Antwort. Das hat mir gefehlt. --MfG: --FTHDISK 20:07, 25. Sep. 2007 (CEST)
Man sollte den Singular "Verwaltungsanordnung" zu einem Redirect auf Verwaltungsvorschrift machen, den Plural löschen. --wau> 11:21, 27. Sep. 2007 (CEST)
Redirect aber nur, wenn Verwaltungsanordnung in den Artikel Verwaltungsvorschrift eingebaut wird. Scheint eher im Norden / in Hamburg verbreitet zu sein, der Begriff. In BaWü ist mir der noch nicht untergekommen. --Lapicida 12:03, 27. Sep. 2007 (CEST)
Mir als Bremer ist der Begriff Verwaltungsanordnung auch unbekannt. --[Rw]!? 20:23, 27. Sep. 2007 (CEST)
Ja kennst Du denn nicht die Neufassung der Verwaltungsanordnung über die Neufestsetzung von Aufwendungszuschüssen nach Ablauf des jeweiligen Festsetzungszeitraumes sowie Verzinsung von öffentlichen Baudarlehen für die ab Wohnungsbauprogramm 1966/67 geförderten Baumaßnahmen (WAZ) vom 30.12.2004 (ABl 2005, S. 13)? --wau> 09:45, 28. Sep. 2007 (CEST)
Hallo, die Kategorie:Urteil eines Landgerichts wurde ersatzlos gelöscht, nachdem jemand eine Umbenennung beantragt hatte. Die Löschbegründung lautete u.a., dass es bei Artikeln wie Daschner-Prozess und Schmücker-Prozess überhaupt nicht um Gerichtsentscheidungen, sondern um Gerichtsverfahren ginge. – Wird diese Auffassung hier geteilt? Dann wären ja auch Artikel wie Weltbühne-Prozess oder Göttinger Mensurenprozess verkehrt einsortiert. Grüße -- kh80•?!• 00:30, 22. Sep. 2007 (CEST)
Zunächst ist im Göttinger Mensurenprozess der Rechtsweg bis zum BGH weiterverfolgt worden. Der BGH hat dann ja auch entschieden, die Entscheidung ist in der amtlichen Sammlung dann ja auch veröffentlicht worden. Der Weltbühne-Prozess war tatsächlich falsch einsortiert - eine Reichgerichtsentscheidung wird im Artikel nicht dargestellt (ich muss aber mal nachgucken, mir war so, als ob es die gegeben hätte, falls dem so ist wäre das ein schwerer Fehler in dem als "exellent" gekennzeichneten Artikel). Ansonsten sind Prozesse vor den Landgerichten solche der ersten oder zweiten Instanz. Bei wirklich problematischen Fällen geht es weiter an die oberen Gerichte. In der Praxis spielen daher v.a. die Urteile der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Rolle, in geringerem Maße noch die der Oberlandesgerichte. Die in der Presse auftauchenden "Entscheidungen" sind dann tatsächlich nur Prozesse.--KriddlDisk... 06:01, 22. Sep. 2007 (CEST)
Hallo Kriddl, danke für Antwort. Hmm, unter Weltbühne-Prozess#Das Urteil wird doch auf die RG-Entscheidung eingegangen. Wie dem auch sei, ich finde die Unterscheidung zwischen Gerichtsprozess und Gerichtsentscheidung nicht optimal, da in Artikeln über Prozesse wohl auch stets auf die Entscheidung eingangen wird (und umgekehrt regelmäßig auch). Wie soll man solche Prozessartikel sonst einsortieren, damit sie nicht aus dem rechtlichen Kategoriensystem fallen?
Einen Artikel wie Dorfbäcker von Siegelsbach, in dem eine LG- und eine BGH-Entscheidung beschrieben wird, könnte man m.E. außerdem ruhig sowohl in die BGH- als auch, falls es sie noch gäbe, in die LG-Kategorie einsortieren, wenn beide Entscheidungen für Aussehen gesorgt haben. Grüße -- kh80•?!• 00:08, 23. Sep. 2007 (CEST)
Ich war immer dafür, dass die Entscheidung über juristische Kategorien vom Fachbereich Recht getroffen wird. Als dann das WikiProjekt Kategorien gegründet wurde, wurde auf entsprechende Einwendungen dort klargestellt, dass das Projekt sich nur mit Kategorien befassen solle, die nicht von einem Fachbereich betreut werden (vgl.Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Grundsätze#Zweck). Im späteren Verlauf wurde dann die Kategorienwartung in die Löschdiskussion integriert, die Beschränkung, dass vorrangig die Fachbereiche dafür zuständig wären, ist dabei nicht mehr sichtbar. Wenn dann dort jemand eine Umbenennung einer juristischen Kategorie vorschlägt, sagt sich der die Löschanträge abarbeitende Tierarzt, was soll das denn, wir sind doch hier bei den Löschkandidaten, und löscht auch ohne Antrag. Die Begründung (Artikel nicht über Entscheidung, sondern über Gerichtsverfahren) halte ich für Unsinn. Am Ende steht die Entscheidung. Soll man auch noch unterscheiden, ob ein Artikel schwerpunktmäßig mehr über das Verfahren oder die Entscheidung berichtet? Das ganze passt zu der sich ausbreitenden Tendenz, schneller zu löschen, ohne Argumente von Fachleuten abzuwarten. Insgesamt zeigt auch dieser Fall, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Fachfremde über juristische Kategorien bestimmen und dass es besser wäre, solche Fragen innerhalb des Fachbereichs zu klären. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es auch schon Anträge zu Kategorien beim WikiProjekt Kategorien, die aus unserem Fachbereich stammten, statt dass wir dies unter Kategorie Diskussion:Recht intern lösen. Dann würde auch sinnvoll darüber nachgedacht, ob die bisher unter "Urteil eines Landgerichts" eingeordneten Artikel Lübecker Impfunglück, Daschner-Prozess, Pascal-Prozess, Schmücker-Prozess und Sexismus-Klage stattdessen in die nächsthöhere Kategorie oder eine andere Kategorie eingeordnet werden sollen, statt wie Uwe Gille die Kategorie-Angabe nur einfach zu löschen. - Eine andere Frage ist, ob die Kategorie "Urteil eines Landgerichts" (oder besser Entscheidung eines Landgerichts) benötigt wird. Jedenfalls ist in irgendeiner Form eine Kategorisierung als Gerichtsentscheidung sinnvoll. Um die Oberkategorien nicht zu überfrachten, halte ich es schon für sinnvoll, eine solche Kategorie zu haben. Mit fünf Einträgen war sie ja auch nicht ganz bedeutungslos, und es kommen ja im Lauf der Zeit wohl noch mehr Artikel hinzu. Ich halte daher die Löschung nicht für sachgerecht und schlage eine Wiederherstellung als Kategorie: Entscheidung eines Landgerichts vor. --wau> 01:07, 23. Sep. 2007 (CEST)
Ich weise Uwe mal auf diese Diskussion hin und bitte ihn um ein Statement. BTW: Stößt die Löschung von Dorfbäcker von Siegelsbach (Begründung) unter den Mitlesenden auf Zustimmung? Grüße -- kh80•?!• 16:56, 28. Sep. 2007 (CEST)
Die Löschung des Bäckers halte ich für akzeptabel. Was ist, wenn er beim nächsten Durchgang verurteilt wird und das ohne weitere Besonderheiten rechtskräftig wird? Oder wenn am Ende die Beweislage wirklich nicht ausreicht und das rechtskräftig wird. Wo liegt dann die Relevanz? Anders, wenn vielleicht der Fall noch Anlaß gibt, wesentliche neue Rechtsgrundsätze zu entwickeln. In diesem nicht sehr wahrscheinlichen Fall kann man den Artikel immer noch wiederbeleben, unter welchem Lemma auch immer. Wirkliche oder vermeintliche Fehlurteile sind natürlich immer was für die Presse, aber nicht unbedingt was für Wikipedia. --wau> 20:12, 28. Sep. 2007 (CEST)
Vielleicht wird meine Ansicht ja nicht von Juristen geteilt, aber das Lübecker Impfunglück ist nun mal kein Urteil eines Landgerichts, sondern ein medizinischer Unglücksfall, der neben vielen anderen Aspekten auch juristische Folgen hatte. Mit gleichem Grund könnte man bei fast allen Unternehmen auch Urteil eines Finanzgerichts einfügen, irgendwann waren sicher alle mal in den Fittichen eines solchen. Zudem erfüllte diese Minikategorie nicht die allgemeinen Grundsätze, also etwa 10 Elemente. Dass „nur ein Tierarzt“ diesen Antrag abarbeitete liegt einfach daran, dass ich nur noch die seit mehr als 5 Tagen überfälligen LK abarbeite, offenbar war kein juristisch versierter Admin dazu willens. Wenn Euer juristischer Sachverstand diese Kat. für unverzichtbar hält, gibt es ja noch die LP. Gruß Uwe G.¿⇔?RM 17:46, 28. Sep. 2007 (CEST)
Bei der Kategorisierung kommt es nicht auf den Schwerpunkt an. Bei dem Impfunglücksartikel interessieren sich Mediziner für andere Aspekte als Juristen. Wenn darin über ein Urteil eines Landgerichts berichtet wird, sollte man Juristen zugestehen, den Fall durch entsprechende Kategorisierung für ihren Bereich sichtbar zu machen. Worin Du recht hast, Tierseuchen-Uwe (diese Anrede ist jetzt als großes Lob gemeint!), ist, dass es besser wäre, wenn solche Fälle in der Löschdiskussion von Juristen abgearbeitet würden, und nicht die Drecksarbeit anderen überlassen und dann gemeckert wird, womit wir uns also auch an die eigene Nase zu fassen haben. Aber worauf ich Dich hinweisen wollte, ist, dass es bei den Kategorien besonders wenig sinnvoll ist, wenn darüber Fachfremde entscheiden. Das wurde auch im Wikipedia:WikiProjekt Kategorien so gesehen, wo man ausdrücklich die Antragstellung auf Kategorien beschränken wollte, die nicht von Fachbereichen gewartet wurden. Später ist das dann in die Löschkandidaten integriert worden, weil viele nicht neben der "Löschhölle" auch noch eine "Kategorienhölle" beobachten wollten. An der Grundproblematik hat sich dadurch aber nichts geändert. Die Frage, ob wir eine bestimmte Minikategorien wollen, ist bei uns in bestimmten Fällen bewusst so entscheiden worden, um die Oberkategorie zu entlasten. Wenn Du die Kategorie einfach löscht, kommen die Artikel dadurch aber nicht wieder in die Oberkategorie, sondern fallen aus unserer Beobachtung völlig heraus. Daher meine Bitte in Fällen von Anträgen zu juristischen Kategorien: Kurze Nachricht an Portal Diskussion:Recht, und wir kümmern uns drum! Das sollte übrigens auch für sonstige Artikel im Bereich Recht gelten, und ich ermuntere ausdrücklich die Admins im Bereich Recht und mich selbst, den (geringen) Anteil an Löschkandidaten aus dem Bereich Recht selbst abzuarbeiten! --wau> 19:30, 28. Sep. 2007 (CEST)
Dieser Artikel ist ein typisches Beispiel dafür, dass ein Punkt «Begriffskritik» o. ä. fehlt.
Ist «Feindstrafrecht» für die Justiz eines Maßnahmen-und-Normen-Staates ein angemessener Begriff?
Ist ein solcher im Ergebnis nicht immer ein Terror-Regime, das mit «Recht» gar nichts zutun hat.
Ist «Feindstrafrecht» als Begriff für Aspekte des Strafrechts der Gegenwart brauchbar?
Gibt es heute noch eine «Aussonderung aus der Gesellschaft»? Sind die Justizbeamten Aliens auf einem anderen Stern?
Die «Verstoßung» aus einer frühgeschichtlichen Sippe oder die Erklärung der «Vogelfreiheit» sind etwas völlig anderes. Die Todesstrafe ist abgeschafft, und ein physisches Verlassen der menschlichen Gesellschaft ist unmöglich geworden: national wie global. Dass Strafanstalten und Psychiatrien kein Bestandteil dieser Gesellschaft wären, dass ist angesichts der überwiegenden Unkontrollierbarkeit bzw. «Normalität» der dortigen Lebensumstände (ein Komplex, der sich bedauerlicherweise immer wieder für Skandalisierungen eignet), beispielsweise in Hinblick auf Drogen- und Medienkonsum und im Vergleich zu den Lebensbedingungen anderer Bürger mit demselben sozio-ökonomischen Status, eine unzutreffende Aussage. «Echtes Lebenslänglich» stellt in Deutschland kein Handeln aus Feindschaft dar. Die Lebensumstände eines als Senior entlassenen Kapitalverbrechers in einer 1-Zimmer-Sozialhilfewohnung dürften sich von der Zelle praktisch nicht unterscheiden. Wer stärker in anspruchsvolle gesellschaftliche Bezüge integriert ist, das dürfte klar sein. Muss jetzt der als Senior entlassene Triebtäter im Luxushotel untergebracht werden, damit diese Gesellschaft sich nicht feindlich verhält?
Die emotionelle Einstellung gegenüber schwerstkriminellen Triebtätern ist ganz mehrheitlich die eines Bedauerns über das anthropologische Faktum. Der Schwerstkriminelle wird weder von sich selbst noch von der Gesellschaft willentlich und mit dem Gefühl der gegenseitigen Feindseligkeit ausgesondert, sondern er wird speziellen Lebensbedingungen innerhalb der Gesellschaft unterworfen, weil dies ein notwendiges Übel ist.
Einzig Regularien wie Kommunikationsverbote sind in der Tat aus rechstaatlicher Sicht höchst bedenklich, weil gesellschaftliche Teilhabe ohne Kommunikation tatsächlich gegen Null konvergiert - eintretend in der «Unendlichkeit».
Mit dem Verdikt «Feindstrafrecht» kann also keine immanente Kritik gemeint sein, sondern nur ein «Totschlagsargument», mit dem Viktimität hergestellt werden soll, meist mit dem Ziel, das Opfer (in diesem Fall die Gesellschaft) solle effektiv auch andere Opferrollen übernehmen; im weitesten Sinne: parasitäre Individuen dulden. Mit einer Feindstrafrechtsapologetik kann ebenfalls keine immanente Kritik gemeint sein, sondern nur das Finden eines Vorwands zur eigenen Rechtlosigkeit, die ebenfalls auf Durchsetzung von Parasitärem zielt: einer Pseudo-Elite. Beide Varianten der Nutzer des Begriffs unterliegen dessen höchst kritischer Rückbezüglichkeit. Sie sind es beide, die den Gesellschaftsvertrag auch verlassen wollen. Damit sind sie aber als Teilnehmer des Diskurses um das Verlassen von Recht und Gesellschaft durch andere bereits selbst ausgeschieden.
Welche Vorstellungen haben Juristen also von (ethischen) Begriffen? Was es tatsächlich gibt, das ist eine sadistische Justiz infolge einer entgrenzten, deprivierten, anachronistischen Form von Gewaltenteilung, wie sie beispielsweise für die US-Strafjustiz kennzeichnend ist: Recht der Staatsanwaltschaft, Entlastendes oder Zweifel Aufwerfendes nicht zu präsentieren und zuzuschauen, wie ein Fehlurteil gefällt wird. Bei echten Lebenslänglichen die Verweigerung von Literatur. Und die neurotische Realitätsverweigerung in Fällen, die sich im naturgemäß langen Zeitablauf des echten Lebenslänglich auch für relativ langsam denkende Menschen als Fehlurteile erwiesen haben müssten.
Aus philosophischer Sicht ist der Begriff «Feindstrafrecht» also unverständlich. Die Qualifizierung eines Rechtssystems als «lausig» ist demgegenüber trotz der scheinbaren Alltäglichkeit und Primitivität des Attributs eine relativ widerspruchsfreie. (Der vorstehende, nichtsignierte Beitrag stammt von213.61.227.97 (Diskussion • Beiträge) --Bubo容 22:43, 27. Sep. 2007 (CEST))
Versteht jemand diesen Diskussionsbeitrag? Ich verstehe so gut wie kein Wort. Gibt's das auch in verständlich oder nur in Pseudo-Soziologendeutsch? -- Kruwi 10:57, 28. Sep. 2007 (CEST)
P.S.: Ich hege jedoch den Verdacht, dass hier versucht wird, uns einen Riesen-Bären in Form von Theoriefindung aufzubinden... -- Kruwi 10:58, 28. Sep. 2007 (CEST)
Wenn man in den Artikel guckt, beschleicht einen aber schon ein ungutes Gefühl. Der erste Satz des Artikels sieht mir nach Theorienfindung aus. --Dr Möpusegips mir! 18:49, 28. Sep. 2007 (CEST)
Nehme meine Bemerkung wieder zurück. Der Begriff Feindstrafrecht wird gar nicht so selten verwendet. Vgl. etwa Düx, Globale Sicherheitsgesetze und weltweite Erosion von Grundrechten- Statt “Feindstrafrecht” globaler Ausbau demokratischer Rechte, ZRP 2003, 189. Leider fehlt mir aber die Sachkenntnis, um weiterführendes zu sagen. --Dr Möpusegips mir! 18:53, 28. Sep. 2007 (CEST)
Schau mal auf der Diskussionsseite des Artikels vorbei. Da habe ich mich bezüglich der Einleitung geäußert. -- Kruwi 18:59, 28. Sep. 2007 (CEST)
Donnerwetter, was die Wirtschaftler für einen Begrüßungsbaustein haben, zu bewundern zum Beispiel hier. --wau> 19:01, 27. Sep. 2007 (CEST)
Wirklich schön. Inhaltlich ausgewogen. Aber die Überschriften-Schriftgröße sollte Normalschriftgröße haben. Die Bilchen sind einen Tick zu bunt. Insgesamt ist mir der Baustein zu groß. --MfG: --FTHDISK 21:12, 27. Sep. 2007 (CEST)
Wirtschaft ist halt groß und wichtig;-) --Bubo容 22:43, 27. Sep. 2007 (CEST)
Auf Benutzer:Kh80/Portalhinweis hab ich mal eine Kopie angelegt. Wer will, kann gerne daran herum basteln. – Sollen wir die Seite z.B. nach Portal:Recht/Hallo verschieben? Grüße -- kh80•?!• 22:42, 27. Sep. 2007 (CEST)
Fände ich gut. --MfG: --FTHDISK 10:41, 28. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe mal unter Wikipedia:Begrüßungsbaustein Recht (inzwischen umbenannt, s.u.) eine Version gespeichert, die möglichst vielseitig benutzbar sein sollte. --wau> 04:32, 29. Sep. 2007 (CEST)
Ich werde den gleich mal verwenden! --Dr Möpusegips mir! 08:17, 29. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe bei Benutzer:Kh80/Portalhinweis zum Vergleich eine etwas dezentere Version hingestellt. --MfG: --FTHDISK 12:25, 29. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe meine Version auch bei Benutzer:Kh80/Portalhinweis dazugesetzt, damit man alle vergleichen kann. Im Übrigen merke ich erst jetzt, dass Kh80 bereits einen Namen vorgeschlagen hatte, denn ich eigentlich besser finde. Ich verschiebe daher Wikipedia:Begrüßungsbaustein Recht nach Portal:Recht/Hallo. Über die genaue Ausgestaltung kann man ja noch diskutieren. --wau> 19:41, 29. Sep. 2007 (CEST)
Wenn man sich die Links unterstreichen lässt (in den Einstellungen unter "Verschiedenes"), kommt es in FTHs Vorschlag wegen der zu geringen line-height zu Überlappungen. Auch die Einrückung der Überschrift und des ersten Abschnitts gefällt mir ehrlich gesagt nicht besonders. Die Größe der Bilder ist dagegen m.E. in beiden Vorschlägen okay. Wenn du, FTH, die Bilder in Portal:Recht/Hallo als zu groß empfindest, kann man sie gerne etwas kleiner machen. Grüße -- kh80•?!• 21:43, 29. Sep. 2007 (CEST)
Die Line-height werde ich sofort ändern. Schade, das hat Platz gespart. Die zweite Einrückung war auch zuviel. Hast Du gesehen, dass ich die Bilder nicht nur kleiner gemacht, sondern auch zwei ausgetauscht habe? Welche Bilder sind besser, die alten oder die Neuen? --MfG: --FTHDISK 22:21, 29. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe bei Portal:Recht/Hallo die Bilder etwas verkleinert und für Portal Recht ein anderes Bild verwendet.--wau> 11:56, 30. Sep. 2007 (CEST)
Das neue Bild ist auf alle Fälle besser. Ich werde es übernehmen. --MfG: --FTHDISK 14:07, 30. Sep. 2007 (CEST)
Nachdem das Projekt aufgrund meines damals ausgeschiedenen amerikanischen Co-Autoren leider eingeschlafen ist arbeite ich zur Zeit an der Übertragung des Artikels BDSM in die :en.
Die Rohfassung der Übersetzung, incl. Fussnoten und wikilinks ist bereits fertig und findet sich unter Talk:BDSM/Translation.
Leider bekomme ich es nicht hin die länderspezifischen Infos unter BDSM#Rechtlicher_Status zu integrieren da ich mit einer entsprechenden Übersetzung von :en-spezifischen Analoga keinerlei Erfahrung habe und mir das entsprechende Fachwissen fehlt.
Es wäre toll wenn jemand von Euch, als juristischer Profi mal einen Blick darauf werfen könnte. Aus meiner Sicht wird es dem zukünftigen Artikel sehr gut tun, neben der amerikanischen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritanniens grob abzureissen. Kurze Abstracts wären vollkommen ausreichend.
P.S.: Auch IP-Edits Schüchterner sind willkommen.;-) --Nemissimo酒?!?RSX 09:52, 28. Sep. 2007 (CEST)
Mein juristisches Fachenglisch ist leider etwas mau - soll ich Dir einen Rohentwurf in Deutsch mit Übersetzung einiger Fachbegriffe in Englisch irgendwo hinstellen?--KriddlDisk... 07:44, 4. Okt. 2007 (CEST)
Nachträgliche Vorbemerkung: Die Links auf das Österreichische RIS werden Ende 2008 von der bisherigen Version auf die Version RIS2 umgestellt. Deshalb habe ich die nachfolgend angegebenen Links mit nowiki außer Funktion gesetzt. Die Links funktionieren künftig etwas anders. Die nach der folgenden Diskussion entwickelten Vorlagen Vorlage:§, Vorlage:Art., Vorlage:§§ und eine weitere Vorlage:§§§ wurden Ende 2008 so umgestalltet, dass RIS2, das anders funktioniert als das alte RIS, damit verlinkt werden kann. Siehe die Dokumentationen auf den Seiten der Vorlagen. --wau> 15:10, 29. Dez. 2008 (CET)
Hallo, bin ich eigentlich der einzige, der sich schwer damit tut, sich die Namen der §§-Vorlage zu merken? Bei der dejure-Vorlage ist ein Bindestrich drin, bei zwei juris-Vorlagen ein "de" (hmm, vor oder hinter dem "§"?) und bei der dritten juris-Vorlage gar nichts ... Wie wäre es, die Namen etwas einheitlicher zu gestalten, zum Beispiel so:
Weitere Informationen (am 28.9.) aktuell, 1. Vorschlag ...
Die Redirects könnten übergangsweise beibehalten und irgendwann per Bot aufgelöst werden. Grüße -- kh80•?!• 16:52, 28. Sep. 2007 (CEST)
Um die Verwirrung voll zu machen, habe ich noch Vorlage:Zitat d §§ hinzugefügt, eine von mir erstellte neuere Variante von Vorlage:Zitat de §§, bei der ein Anwendungsfall einer Änderung bedurfte; erstellt, weil ich mich scheute, alle Anwendungsfälle der alten Vorlage Vorlage:Zitat de §§ von Hand zu ändern. - "Zitat de §" hieß ja ursprünglich "Zitat §", irgendjemand hat das "de" mal eingefügt, um deutlich zu machen, dass es deutsche §§ sind, und, bis einer widersprechen konnte, gleich alle Anwendungsfälle umgebaut, ohne es mit den anderen Vorlagen abzustimmen. - Eine Vereinfachung wäre schon nicht schlecht. Ich habe eine Alternative vorgeschlagen, bei der alle einheitlich mit dem Hinweis auf die Herkunft beginnen, dann kommt §, §§ oder Art. (bei dejure) als erster Parameter. - Die Umsetzung per Bot dürfte wohl bei "Zitat de §", "Zitat Art" und "Zitat-dej" problemlos zu machen sein, bei "Zitat d §§" (besser als Zitat de §§) könnte es schwieriger werden, weil es dort verschiedene unterschiedliche Anwendungsfälle gibt, die man nochmal extra anschauen müsste. - Zur Vervollständigung: Es gibt auch noch Vorlage:Gesetz, Vorlage:Gesetz-D und Vorlage:Gesetz-BW für dejure. --wau> 18:37, 28. Sep. 2007 (CEST)
Das Grundanliegen teile ich. Auch ich kann mir die Vorlagen schlecht merken. Der Alternativvorschlag gefällt mir besser, da er vom Abstrakten zum Konkreten geht. --MfG: --FTHDISK 18:46, 28. Sep. 2007 (CEST)
Wir könnten auch eine Einheitsvorlage erstellen, siehe Vorlage:§. Einen Link auf § 1 BGB kann man dann z.B. mit {{§|juris|1|bgb}} und mit {{§|dejure|1|BGB}} erzeugen, ohne dass wir uns mit mehreren Vorlagen herumschlagen müssen. Außerdem könnte man die Vorlage auch leicht auf andere Anbieter ausweiten, z.B. {{§|RIS|1|30944}} für § 1 ABGB. -- kh80•?!• 22:46, 28. Sep. 2007 (CEST)
Nachtrag: Aufgrund späterer Überlegungen, zunächst zur Vorlage:Art., wurde wegen besserer Lesbarkeit die Reihenfolge der Paragrafen umgestellt (s.u.), obenstehender Beitrag von Kh80 daher entsprechend angepasst. Jetzt also: Aus {{§|1|bgb|juris}} BGB wird §1 BGB, aus {{§|1|BGB|dejure}} BGB wird §1 BGB, aus {{§|1|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12017691}} ABGB wird §1 ABGB (beim österreichischen RIS werden jetzt mehrere Datenbanken, auch auch nach Bundesländern, unterschieden, BND steht für Bundesrecht). --wau> 01:02, 10. Okt. 2007 (CEST)
Und wie wird §§ 80 ff. StGB oder Art. 1 GG mit dieser Vorlage erzeugt? --[Rw]!? 23:06, 28. Sep. 2007 (CEST)
Die Vorlage ist nur für einzelne Paragraphen gedacht. Um nicht mit zuvielen Parameter hantieren zu müssen, müsste man für Artikel noch eine eigene Vorlage anlegen. Gleiches gilt für Verweise auf mehrere Paragraphen (falls man nicht "§{{§|juris|80|stgb}} ff." schreiben möchte). Grüße -- kh80•?!• 00:17, 29. Sep. 2007 (CEST)
Sowas (switch) hab ich damals bei der Anlegung der Vorlagen auch gesucht , gabs aber glaub ich noch nicht (oder ich war zu dumm). Hat den Vorteil, schön kurz und einfach zu sein. Vermutlich könnte man durch einen zusätzlichen Parameter auch die Artikel mit integrieren, das bringt aber keinen großen Vorteil gegenüber zwei getrennten Vorlagen, die dadurch einfacher sind. Über mehrere §§ denke ich mal noch extra nach. --wau> 00:50, 29. Sep. 2007 (CEST)
Also: Was man noch brauchen kann, ist eine Vorlage, die auf ein Gesetz als Ganzes verlinkt. Das geschieht bei juris in der Form "http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html", bei dejure in der Form "http://dejure.org/gesetze/BGB". Auch das könnte man mit einer gemeinsamen Vorlage für beide Quellen machen in der Art: "Vorlage:Gesetz-komplett | juris oder dejure | bgb oder BGB | Fundstelle (index.html bei juris bzw. leer bei dejure) | frei wählbarer Anzeigetext". - Darüberhinaus gab es früher eine gute Möglichkeit, auf eine Gruppe von §§ in juris zu verlinken, soweit diese einen besonderen Abschnitt darstellten. Damals konnte man also in einem Artikel über AGB allein auf §§ 305-310 BGB verlinken. Es wurden nur diese §§ nacheinander angezeigt, das Laden ging schnell. Inzwischen, gibt es nur noch die Möglichkeit, das gesamte Gesetz zu laden und beginnend mit einer Sprungmarke anzuzeigen. Damit hätte man zwar auch die §§ 305-310 direkt hintereinander, beginnend mit § 305. Aber es wird vorher das gesamte BGB mit allen über 2000 §§ geladen, bei mir und sicher vielen anderen dauert das unzumutbar lange. Dennoch könnte man das in die Vorlage "Gesetz-komplett" integrieren, indem man juris und die entsprechende Fundstelle angibt (für dejure gibt es, soweit ich sehe, Vergleichbares nicht). So bisher in Vorlage:Zitat d §§ als Variante B realisiert, siehe dortige Diskussion. Mal zum ausprobieren: Der dazu erforderliche Link müsste lauten: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023401377. Der Beginn des BGB wird bei mir gleich angezeigt, der Sprung zu § 305 BGB erfolgte bei mir soeben nach Abschluss des gesamten Ladevorgangs nach ca. 30 Sekunden (manchmal noch langsamer). --wau> 01:57, 29. Sep. 2007 (CEST)
Für die Verlinkung eines Gesetzes würde ich eher Vorlage:Gesetz okkupieren. Der Titel ist m.E. einprägsamer als Vorlage:Gesetz-komplett. Grüße -- kh80•?!• 21:30, 29. Sep. 2007 (CEST)
"Gesetz-komplett" war ja nur als vorläufiger Arbeitstitel gedacht. Ich habe es jetzt mal Vorlage:§§ genannt, siehe unten. --wau> 13:24, 30. Sep. 2007 (CEST)
Ich sage mal ganz ehrlich: Ich habe mich jetzt nicht genau mit dem Thema beschäftigt, habe auch keine Lust dazu, weiss aber nur, dass der Status Quo zu kompliziert ist. Ob ihr die optimale Lösung findet, weiss ich nicht, aber ich habe volles Vertrauen darin, dass ihr ein vereinfachtes System findet, das jedenfalls besser ist. Ich möchte euch darin bestärken, Schweigen in diesem Abschnitt als Zustimmung zu sehen und dann auch tatsächlich etwas zu verändern. Gruß, Berlin-Jurist 10:40, 29. Sep. 2007 (CEST)
Sowas liest man gerne. *g* Die Vorlagen § und Art. sind eigentlich einsatzbereit. Falls in den nächsten Tagen niemand protestiert und auch keine Änderungsvorschläge mehr kommen (andere Reihenfolge der Parameter?), könnten wir das neue System umsetzen, d.h., in den alten Vorlagen Zitat de §, Zitat Art und Zitat-dej den Hinweis einbauen, dass diese veraltet sind und nicht mehr verwendet sollen, und außerdem den Text in Wikipedia:Rechtsquellenverweise umschreiben. – Aber warten wir mal lieber, ob es noch ein paar Reaktionen gibt. Grüße -- kh80•?!• 21:30, 29. Sep. 2007 (CEST)
Mit RIS kenne ich mich nicht aus. Deshalb ist es in Vorlage:Art. und Vorlage:§§ noch nicht dokumentiert und unklar ob es funktioniert. Könntest Du Dir das vielleicht noch ansehen? --wau> 22:02, 29. Sep. 2007 (CEST)
Anscheinend erhält jede Norm eine fortlaufende Nummer (≠ "Dokumentnummer"), die in der URL versteckt wird und die man sich erst aus den Frames heraussuchen muss (§1 ABGB ist [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=30944 Nr. 30944], §2 ABGB ist [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=30945 Nr. 30945] etc.). – Ziemlich umständlich ... Bei Paragraphen und Artikeln wird da aber wohl kein Unterschied gemacht, weswegen man die Formatierung aus § übernehmen kann. -- kh80•?!• 22:20, 29. Sep. 2007 (CEST)
Also ich komme damit nicht klar. Ich habe versucht, beispielsweise die nötige Nummer für Art. 1 Bundes-Verfassungsgesetz herauszubekommen, um damit die Vorlage zu testen, aber vergeblich. --wau> 13:24, 30. Sep. 2007 (CEST)
{{Art.|1|28372|BND}} B-VG. – Man sucht sich über http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ die Norm heraus, öffnet sie und lässt sich die URL der eingebundenen Seite anzeigen (bei Firefox: rechte Maustaste, "Aktueller Frame", "Nur diesen Frame anzeigen") ... Wie gesagt: Ziemlich umständlich.:-( Vielleicht findet jemand einen leichteren Weg, um RIS-URLs zu erzeugen. Grüße -- kh80•?!• 22:16, 30. Sep. 2007 (CEST)
Danke, jetzt hab ichs auch gefunden. Wenn das nicht kompliziert ist! Und die Systematik: Art. 1 B-VG = Nr.28372; Art 2 = Nr. 15929; Art. 3 = Nr. 222 575. Kein Wunder, dass ich in der ganzen Wikipedia keinen Link auf einen § aus RIS gefunden habe. Na vielleicht ändert sich das ja jetzt. Wollte es gleich noch in der Vorlage:Art. erläutern, und siehe da, welche Überraschung!. Grüße --wau> 22:45, 30. Sep. 2007 (CEST)
Anmerkung: Das betraf die frühere Syntax. Jetzt neu: {{Art.|1|B-VG|RIS-B|DokNr=NOR12015119}} -> Art.1 B-VG. --wau> 13:22, 20. Dez. 2008 (CET)
im bka funktioniert {{§|1|73102|BND}} Pyrotechnikgesetz 1974 identisch.. - also dieselbe syntax {{§|1|73102|BND}} mit allfälliger zusätzlicher angabe der Datenbank -- W!B: 08:06, 4. Okt. 2007 (CEST)
Vorlage:§ wurde jetzt an Vorlage:Art. angepasst, die Parameter umgestellt, für Österreichische Links die Möglichkeit der Verlinkung auf Bundesgesetze und Gesetze der Bundesländer geschaffen (s. bereits ganz oben "Nachtrag"). --wau> 01:07, 10. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe auch für Verweise auf Gesetzesartikel eine Einheitsvorlage erstellt, siehe Vorlage:Art.. Einen Link auf Art. 1 GG kann man dann z.B. mit {{Art.|juris|1|gg}} und mit {{Art.|dejure|1|GG}} erzeugen, die Verwendung entspricht also der Vorlage:§. (RIS ist noch nicht integriert.) --wau> 18:54, 29. Sep. 2007 (CEST) Nachtrag: Später die Parameter umgestellt (s.u.), jetzt also: Aus {{Art.|1|gg|juris}} wird Art.1) und aus {{Art.|1|GG|dejure}} wird Art.1. --wau> 23:40, 8. Okt. 2007 (CEST)
Vielleicht sollte man in der Vorlage aus Art. gleich Artikel machen, denn kein Gesetz nennt Art. sondern immer die volle Schreibweise. Durch die Vorlage gibts beim Verlinken keine Zusatzarbeit die kann ja selbst trotzdem Art ... heißen. --Buzer 22:06, 29. Sep. 2007 (CEST)
Das Ausschreiben wurde auch in §34 Abs.1 GGOII empfohlen. Grüße -- kh80•?!• 22:30, 29. Sep. 2007 (CEST)
Wenn die Gesetze schon manchmal nicht von besonderer Qualität sind, dann ist zumindest erfreulich, dass sie, was die Formalien wie Abkürzen/Ausschreiben anbelangt, höchsten Ansprüchen genügen. Aber wir schreiben keine Gesetze. Im sonstigen rechtswissenschaftlichen Schrifttum ist weitgehend üblich, jedenfalls "Art." abgekürzt zu verwenden, so auch der BGH und das BVerfG in ihren Urteilen. Ich neige daher dazu, die Vorlage die Abkürzung ausspucken zu lassen.--wau> 23:45, 29. Sep. 2007 (CEST)
ich versuch auch schon länger, RIS.bka zu "hacken":
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=BND&d=BND&i=28372 .. würde den "Geltende Fassung"-link aktiv halten
d/v ist die datenbank: BND ..bundesrecht, BGBL .. undesgesetzblätter usw , wie auf der "Gesamtabfrage"-seite angegeben, die muss korrekt je nach Bekanntmachungsmedium angegeben werden
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&i=28372 ohne v= gibt etwa nur den datenbankinhalt (nicht schön anzuschauen, ich denke "v" steht für die anzuwendende "Vorlage")
dass heisst, die jetzt verwendete form der vorlage v=bnd&d=BND&i={{{3}}} klappt nur für Bundesgesetze (B-VG lässt sich nur in BND finden) - anderenfalls müsste d noch als parameter angegeben sein (v eigentlich nicht in blockschrift, klappt aber)
{{Art.|RIS|1|BND|28372}} scheint mir das mindeste
imho bietet RIS.bka keine anfragemöglichkeit nur mit Kurtzitel+§/Artikel/Anlage (aber wir könnten mal dort fragen) - gruß -- W!B: 13:05, 3. Okt. 2007 (CEST)
Ich denke man kann es erst mal so lassen wie entworfen. Für Wikipedia werden doch am ehesten Bundesgesetze in Betracht kommen. Sollte sich mal ein Bedarf für einen Link auf ein Landesgesetz ergeben (Beispiel: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=lrbg&d=LRBG&i=2889 (Art. 1 Landes-Verfassungsgesetz vom 14. September 1981 über die Verfassung des Burgenlandes (L-VG)), könnte man die Vorlage immer noch ergänzen. Vermutlich könnte man dann aus Gründen der Kompatibilität mit den anderen Anwendungen wie juris etc. so programmieren: {{Art.|RIS|1|28372|{{{4}}}}}. Im Parameter4 könnte dann "LRBG" für Landesrecht Burgenland eingegeben werden, falls in Parameter4 keine Eingabe erfolgt, wird der Default-Wert "BND" verwendet. --wau> 20:04, 3. Okt. 2007 (CEST)
stimmt, viel besser, hast Du recht -- W!B: 07:18, 4. Okt. 2007 (CEST)
verlangt nur ART statt PARA, aber natürlich weiterhin die datenbank -- W!B: 10:50, 4. Okt. 2007 (CEST)
Ob über Abfragen mit query die an sich wünschenswerte Lösung, den entsprechenden § oder ARt. eines Gesetzes nur über die Gesetzesbezeichnung oder Abkürzung zu finden, erzielt werden kann, erscheint mir noch zweifelhaft. Die obenstehende Abfrage zu "Art. 4" und "B-VG" findet mehrere Art. IV. in verschiedenen Gesetzen. In jedem Fall bräuchte man auch wohl verschiedene Parameter und ob man damit verlässliche Ergebnisse erzielt, ist noch nicht sicher. Da heißt nicht, dass es nicht lohnenswert wäre, weiter zu forschen, ob man so einen eindeutigen Weg findet. Offenbar ist für RIS aber doch eine wesentlich andere Vorgehensweise erforderlich als für juris, dejure und die schweizerische Entsprechung, mit anderem Aufbau der Parameter. Ich gebe daher zu bedenken, ob es nicht sinnvoll wäre, das RIS aus Vorlage:§ und Vorlage:Art. abzukoppeln und stattdessen parallel Vorlage:§-RIS und Vorlage:Art.-RIS zu erstellen (also praktisch den ersten Parameter in den Namen mit einzubauen), dann kann man besser auf die spezifischen Anforderungen von RIS eingehen und vielleicht noch bessere Erkenntnisse gewinnen, wie man vorgehen kann. Außerdem habe ich nach dem Studium einiger RIS-Seiten den Eindruck, dass da wohl an den Abfragen noch künftig etwas verändert wird. Dann könnte man mit der Umsetzung der Vorlagen § und Art. schon mal ohne RIS starten und künftige etwaige Änderungen an den gesonderten RIS-Vorlagen und deren Umsetzung würden sich auf die RIS-Anwendungsfälle beschränken.--wau> 13:17, 4. Okt. 2007 (CEST)
stimmt, ist mir gar nicht aufgefallen, NOR-nummer würd aber klappen (zielt eindeutig auf eine fassung), statt kurztitel, der eh nicht aus der vorlage ausgelesen wird, sondern extra dahintersteht
Dein vorschlag klingt einleuchtend.. - andrerseits, jetzt basteln wir schon eine gemeinsame vorlage, ub wir die dann doch wieder auseinanderreissen sollen? ich glaub, die programmierung ist nicht so aufwändig, dass wir sie nicht gleich so machen, dass gesetzesquellen anderer länder noch miteinzuklinken sind (dringend gehört ja noch EU-recht gemacht, und auch für Liechtenstein hab ich schon mal was vorbereitet: ich denke im sinne eines "dienst am kunden" sollte im zweifelsfall die vorlage etwas aufwändiger sein
das wäre dann etwa {{Art.|Nr|Rechtsquelle|Datenbank}} - bei AT wäre "Datenbank" eben BND usw (bei uns gibts nichts ausser RIS.bka), bei DE wärs juris/dejure oder was auch immer, und für CH ists "admin" - das wäre leichter zu lesen und auszufüllen (der reihenfolge nach), und falls "datenbank" genauer spezifiziert werden muss, sind es die hintersten parameter, die dann je nach situation zusätzlich stehen können - allfällig könnt man ja ..|Staat|Datenbank}} mit zusätzlich AT, CH, DE, EU, FL usw angeben, wenn das nötig ist -- W!B: 14:17, 4. Okt. 2007 (CEST)
Alles in eine Vorlage zu tun, vereinfacht nicht unbedingt. Wenn die Parameterbildung verschiedener Datenbanken zu unterschiedlich ist, kommt irgendwo ein Punkt, wo die Erläuterung der Anwendung so kompliziert wird, dass getrennte Vorlagen übersichtlicher sind. Ich denke aber, so wie die Vorlagen § und Art derzeit programmiert sind, geht es noch. Juris und dejure sind vom Aufbau ziemlich gleich, die schweizerische Version funktioniert ähnlich (nur eine für das ganze Gesetz einheitliche Nr. statt der Abkürzung). RIS=Österreich tanzt aus der Reihe: Es gibt getrennte Datenbanken für Bundesrecht und für die einzelnen Landesrechte und jeder § oder Artikel ist mit einer gesonderten Dokumentnummer anzusprechen. Verwendet man nicht "RIS" als Parametereingabe für Österreich, sondern direkt die dort verwendeten Datenbanken, also "BND" für Bundesrecht oder "LRBG" für Landesrecht Burgenland, kommt man sogar mit derselben Anzahl an Parametern aus und muss nur in der Erläuterung aufführen, welche zum RIS gehörenden Datenbanken in Betracht kommen. Die Reihenfolge der Parameter ist Geschmackssache, für die Lesbarkeit des Quelltextes (jedenfalls für die deutschen Datenbanken) hat es aber für mich einen gewissen Charme, sie nach dem Vorschlag von W!B umzustellen: Dann würde man schreiben (der Einfachheit halber lasse ich die geschweiften Klammern weg): "§|242|stgb|juris", "Art.|14|GG|dejure", "Art.|645|210|ch" für Art. 645 des schweizer. Zivilgesetzbuchs (=210) und "Art.|1|28372|BND" für Art. 1 des österr. Bundes-Verfassungsgesetzes (28372 ist die DokumentNr nur dieses einen Artikels und BND die Datenbank Bundesrecht). - Versuche, das RIS auf andere Weise anzusprechen (durch irgendeinen Parameter, der für das ganze Gesetz steht) weichen hingegen erheblich ab und scheinen mir noch nicht verlässlich genug. Wenn man versuchen will, auf diesem Weg Möglichkeiten zu erkunden, sollte man das zunächst in einer eigenen Vorlage tun. (Wenn sich eine bessere und stabile Möglichkeit ergibt, kann man immer noch sehen, ob sich das nachträglich in "§" und "Art." integrieren lässt.) - Was EU-Recht betrifft, habe ich den Eindruck, dass es bei "§" und "Art." nicht berücksichtigt werden kann. Soweit ich es beurteilen kann, gibt es da zwar gute Möglichkeiten, ganze Richtlinien oder Verordnungen zu verlinken, aber nicht einzelne Paragrafen. --wau> 19:21, 4. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe die umgestellte Variante mit Berücksichtigung der einzelnen Datenbanken des RIS einmal als Entwurf ausgearbeitet: Benutzer:Waugsberg/Vorlage Art. --wau> 03:20, 6. Okt. 2007 (CEST)
...und jetzt die Vorlage:Art. so abgeändert. --wau> 23:40, 8. Okt. 2007 (CEST)
wir könnten auch, analog zu §§, einen |freitext mitangeben (das ist eh das immer dahinter stehende gesetzeskürzel, bzw bei mehrfachem verweis halt nichts) - dann wär sie genauso sortiert, und hätte nur die artikel-nr. vorne zusätzlich - vermittelt das gefühl von einheitlichkeit? -- W!B: 12:23, 9. Okt. 2007 (CEST)
Die Gesetzeskürzel werden in der Regel (zumindest beim ersten Vorkommen im Text) mit dem Wikipedia-Artikel verlinkt. Wenn dann in demselben Artikel an einer Stelle „§433BGB“ und an anderer Stelle „§434 BGB“ steht, sieht das m.E. nicht sehr chic aus. Auch ein Linktext wie „§434 Abs.1 Satz2 Nr.1 BGB“ wäre m.E. nicht optimal, da der Link auf §434 BGB und nicht speziell auf §434 Abs.1 Satz2 Nr.1 BGB verweist. Grüße -- kh80•?!• 01:18, 10. Okt. 2007 (CEST)
Um auch die Verlinkung ganzer Gesetze ähnlich handhaben zu können und auch hier eine Vorlage zu haben, die sowohl juris als dejure benutzen kann, habe ich noch die Vorlage:§§ erstellt.
{{§§|juris|bgb|index.html|BGB-Gesetzestext}} wird BGB-Gesetzestext.
{{§§|dejure|GG||Text des Grundgesetzes}} wird Text des Grundgesetzes.
Bei Juris ist die Vorlage überdies in der Lage, auch noch weitere Links zu liefern (nicht nur auf das Inhaltsverzeichnis, sondern auch auf das ganze Gesetz plus Inhaltsverzeichnis, auf die PDF-Version und auf das ganze Gesetz mit Sprungmarke an eine bestimmte Stelle). --wau> 21:57, 29. Sep. 2007 (CEST)
Nachtrag: Später Umstellung der Parameter und Veränderung der Systax, also:
{{§§|bgb|juris|text=BGB-Gesetzestext}} bzw.
{{§§|GG|dejure|text=Text des Grundgesetzes}}
da hab ich noch nichts sinnvolles, offensichtlich stellt das RIS die vollständigen texte jeweils aus den datensätzen der einzelnen abschnitte zusammen, und das macht einen aufwändigen suchparameter: http://www.ris.bka.gv.at/linkris/ gibt da beispiele - pdf-fassungen liegen in österreich meist auf den webseiten der einzelnen ministerien vor - wie man das aber per vorlage macht, ist mir unklar - was aber immer geht, ist wie oben den „§0“ zu verlinken, und auf "Geltende Fassung" klicken - aber wie beschreibt man das dem benutzer in der vorlage? -- W!B: 10:36, 4. Okt. 2007 (CEST)
Na das mit §0 ist doch schon mal was: [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=257333 Einkommensteuergesetz (Österreich)] (Vollständigen Gesetzestext anzeigen mit Klick auf "Geltende Fassung") --wau> 10:08, 5. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe auch noch die Schweiz hinzugefügt: Aus {{§§|ch|210|index.html|Zivilgesetzbuch}} (Syntax 2011: {{§§|210|ch|text=Zivilgesetzbuch}}) wird Zivilgesetzbuch.
Österreichische Bundesgesetze funktionieren wie folgt: Aus {{§§|RIS|BND|257333|EinkStG}} wird {{§§|RIS|BND|257333|EinkStG}}. --wau> 12:08, 6. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe Schweiz und Österreich in die Vorlage integriert. --wau> 20:33, 7. Okt. 2007 (CEST)
Nachträglicher Vermerk: Die angegebenen Beispiele stimmen nicht mehr; vor kurzem Veränderung der Syntax von Vorlage:§§, siehe dort. --wau> 15:49, 30. Dez. 2008 (CET)
sauber arbeit - ob die nicht vielleicht auch in der form §§|code|datenbank|freitext, analog zu Art. laufen sollte (parameter 2 und 3 vertauscht)? -- W!B: 12:19, 9. Okt. 2007 (CEST)
Der völlig verschiedene Aufbau der URL bei den einzelnen Datenbanken ist schwer unter einen Hut zu bringen. Ich habe es so gestaltet, das überall weitgehend die Reihenfolge der Parameter wie in der URL eingehalten ist. Deine angeregte Umstellung würde zur Folge haben, dass bei CH und A nach den §§ Ziffern kommen, die aber keine §§-Nummern darstellen, was etas missverständlich ist. Anders als bei den Vorlagen Art und §, wo die jetzt gewählte Reihenfolge intuitiv verständlich ist, ist Vorlage§§ ohnehin so kompliziert, dass es schwer zu merken ist und man wohl öfter nachschauen muss, wie es geht. Dann ist es am besten, wenn es weitgehend an die Reihenfolge der URL angeglichen ist. --wau> 01:30, 10. Okt. 2007 (CEST)
Hallo, inzwischen sind bei juris auch zahlreiche Landesgesetze versammelt, z.B. (am Beispiel einzelner Gesetze) mit folgender Systematik (man kann sowohl auf komplette Gesetze wie auch einzelne Paragraphen verlinken:
Die anderen Bundesländer scheinen noch auf eigene Lösungen zu bauen. Vielleicht gibt es aber zumindest für diese 7 Bundesländer die Möglichkeit, die Juris-Vorlage zu ergänzen. Ich selbst habe nicht die Kenntnis, dieses selbst zu veranlassen.
Danke für die Zusammenstellung, das nimmt mir schon mal viel Arbeit ab. Der Gedanken ist mir zwangsläufig auch schon gekommen, nachdem ich (als Deutscher) zunächst die Verlinkung der österreichischen Landesgesetze fertiggestellt hatte. Ich werde die Verlinkung der deutschen Landesgesetze zunächst in einer eigenen Vorlage testen und wenn möglich bald in die Vorlagen § und Art. integrieren. Für Baden-Württemberg gibt es Vorlage:Gesetz-BW, auch da werde ich sehen, ob man das integrieren kann. --wau> 10:30, 10. Okt. 2007 (CEST)
Übersichtsseiten Landesrecht
Hallo und danke für die Rückmeldung. Hier noch die Einstiegsportale der anderen Bundesländer (Bremen gibts wohl nur gebührenpflichtig, ebenso Berlin in HTM). Möglicherweise gibts da auch "feste" Verlinkungsmöglichkeiten (bei Niedersachsen wohl, bei NRW wohl nicht):
Erste Versuche zur Verlinkung einzelner Artikel verlaufen erfolgreich, siehe Benutzer:Waugsberg/Vorlage Art., entsprechend werde ich nach und nach andere Länder und Anwendungsbereiche (§, §§) ergänzen. --wau> 18:59, 10. Okt. 2007 (CEST). Jetzt auch Benutzer:Waugsberg/Vorlage § und Benutzer:Waugsberg/Vorlage §§ --wau> 20:28, 11. Okt. 2007 (CEST)
Die Verlinkung auf deutsches Landesrecht ist jetzt soweit möglich in die Vorlagen Vorlage:§, Vorlage:Art. und Vorlage:§§ integriert. Soweit über juris oder dejure zugänglich, verlinken Vorlage:§ und Vorlage:Art. auch auf einzelne §§ und Artikel. Vorlage:§§#Beliebige Anbieter enthält Hinweise über darüber hinausgehende Verlinkungsmöglichkeiten auch für die übrigen Länder. --wau> 19:38, 14. Okt. 2007 (CEST)
Hallo, als Programmierer bei dejure.org möchte ich an dieser Stelle eine weitere Vorlage vorschlagen, die ich bereits provisorisch angelegt habe (Vorlage:Rspr): Wir haben bei dejure.org eine Rechtsprechungs-Nachweisdatenbank mit zur Zeit rund 250.000 Entscheidungen, fortlaufend werden es mehr. Nachweisdatenbank bedeutet, dass wir nicht selbst die Entscheidungstexte veröffentlichen, sondern die (in den meisten Fällen) freien Anbieter im Internet aufführen, wo die Entscheidung zu finden ist. Wie die Gesetzestexte, ist auch dieser Dienst dauerhaft kostenlos.
Wie bei allen Vorlagen ist Groß- oder Kleinschreibung im Vorlagennamen egal, gleichwertig wäre also {{rspr|I ZR 190/04}}. --PurpleTentacle 18:42, 2. Okt. 2007 (CEST)
Ich quetsche mich mal da dazwischen. Die Vorlage ist nach meinem persönlichen Geschmackfür eine Verlinkung von Entscheidungen im Endeffekt nicht ideal, weil man nicht sogleich die Entscheidung bekommt, sondern nur Fundstellen, auf die man erst noch klicken muss. Aber immerhin. Jedenfalls halte ich es für ein sehr wertvolles Werkzeug, um ganz einfach anhand der bloßen Fundstelle schnell einen Link zu finden, wenn man keinen direkten Zugang zur Fundstelle hat. Bei den BGH-Urteilen habe ich den Eindruck, dass man darauf schon Zugriff bekommt, wenn kaum die Tinte getrocknet ist. Die Nachstehenden Überlegungen mit Entscheidungen aus Österreich weichen von der Vorgehensweise so völlig ab, dass ich empfehlen würde, hierfür eine gesonderte Vorlage ins Auge zu fassen. --wau> 19:55, 4. Okt. 2007 (CEST)
wieder mit d .. datenbank =VfGHR (Rechtssätze), VfGHT (Texte), beide v=vfgh, analog Verwaltungsgerichtshof (VwGH) R/T und v=jus&d=JUSR/T Judikatur Justiz, NOL für VwGH-Normenliste, UBAS, UVS usw .. und die dokumentnummer beim "i=" oder "e=" heraussuchen
gäbe also {{Rspr|B978/06|11163|VfGH|R}}
alternativ geht aber ohne dokumentnummer, sondern Geschäftszahl als suchstring:
als BGBl.Nr. I 116/1999 (dreiteilung I/II/III ab 1997)
oder kommt das nur selten vor, ein ganzes gesetzblatt verlinken zu müssen? -- W!B: 08:15, 4. Okt. 2007 (CEST)
Das kann eine gute Möglichkeit sein, einen Link auf ein ganzes Gesetz zu setzen. Es funktioniert insbesondere bei der authentischen Form des BGBl ab 2004 ganz gut, hier werden gesondert Html- und PDF-Dokumente angeboten, wobei sich die Verlinkung wohl zur Vorlage umbauen lassen müsste. Beispiel: http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=html&docid=BR_DOKV-BR_2431 wird http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=html&docid=BR_DOKV-BR_2431 --wau> 19:40, 4. Okt. 2007 (CEST)
oh, schön, den "trakt" kannte ich gar nicht - klappt aber wohl nur bei neuveröffentlichten gesetzen, ab dann gibt das BGBl ja nur die neue fassung einzelner teile.. -- W!B: 14:20, 5. Okt. 2007 (CEST)
Klar, bei Änderungsgesetzen bringt die Verlinkung weniger. Übrigens vor 2004 funktioniert die Verlinkung anders, hier aus 2003 ein Beispiel: http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=16491 wird http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=16491 --wau> 15:50, 5. Okt. 2007 (CEST)
Dokumentation
eine gemeinsame dokumentation der einzelnen vorlagen (Wikipedia:Rechtsquellenverweise) haben wir ja: ich hab schon früher mal vorgeschlagen, eine gemeinsame kategorie Kategorie:Vorlage:Recht zu erstellen, mit den zitat-vorlagen und den infoboxen, wenn wir da schon dabei sind;) -- W!B: 13:54, 4. Okt. 2007 (CEST)
Weil ich mich mit den technischen Dingen nicht so auskenne, kann ich hier nicht viel beitragen, aber ich freu mich schon riesig auf eine neue, übersichtliche und logische Zitate-Vorlagen-Sammlung. Vielen Dank für die Arbeit! Eine Frage: Gesetze, die Art. und §§ haben (etwa das EGBGB) - klappt das auch? Schöne Grüße, --103II 21:46, 7. Okt. 2007 (CEST)
Übersichtlich, logisch? Angesichts der Schwierigkeit, die verschiedenen Varianten unter einen Hut zu bringen, ist das schon etwas übertrieben, so dass es wohl auch ein wenig ironisch gemeint sein könnte. Danke für den Hinweis auf beispielsweise Art 229 §§ 1 ff. EGBGB. Das ist schon etwas schwierig und gehört zur hohen Schule der Vorlagen-Reitkunst. Also:
Am besten: Aus ;{{Art.|229|EGBGB|dejure}} § 1 EGBGB wird Art.229 § 1 EGBGB.
Auch brauchbar, aber kompliziert: Aus {{§§|juris|bgbeg|BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG030801377|Art. 229 § 1 EGBGB}} wird .
Missglückt: Aus {{Art.|229__1|bgbeg|juris}} EGBGB wird Art.229__1. (Der § wird zwar verlinkt, aber die Darstellung des Linktextes ohne §-Zeichen ist verkorkst und hier offenbart sich die Schwäche von Juris, dass nicht angegeben wird, zu welchem Gesetz die Vorschrift gehört und hier obendrein auch nicht, dass der § zu Art. 229 gehört.
Also: Es gibt Lösungen. Natürlich kann man nicht ausschließen, dass irgendwelche seltenen Spezialfälle nicht funktionieren. Notfalls muss man es dann irgendwie von Hand verlinken. --wau> 00:24, 8. Okt. 2007 (CEST)
Europarecht
Hier gibt es bereits die Vorlage Vorlage:EUR-Lex-Rechtsakt. Soll man daneben noch eine Vorlage zur Verlinkung anhand der CELEX-Nummer erstellen? --wau> 13:33, 6. Okt. 2007 (CEST)
Formatvorlage Gesetz (durch Infobox Gesetz ersetzt; für Ausnahmefälle, wenn zusätzliche Angaben gemacht werden sollen, aber noch zu gebrauchen)
Vorlage:Zitat de § gelöscht (nach Umstellung auf Vorlage:§ per Bot)
Vorlage:Zitat de §§ gelöscht
Vorlage:Zitat d §§ gelöscht
Vorlage:Zitat Art gelöscht
Vorlage:Zitat-dej gelöscht
Vorlage:Gesetz gelöscht
Vorlage:Gesetz-BW gelöscht
Vorlage:BGB zusätzliche Vorlage für Verlinkung aufs BGB anstelle von Vorlage:§. Vereinfacht Eingabe: ((BGB|242)) statt ((§|242|BGB|dejure)) BGB. Selten benutzt. Soll man eine Sondervorlage für ein einzelnes Gesetz verwenden? Ebenfalls gelöscht
Vorlage:Zitat-allg enthielt Hinweise zur Verlinkung von Gerichtsentscheidungen; gelöscht, da nicht benutzt
Vorlage:Gesetz-D zusätzliche Vorlage für dejure (überflüssig?)
Auf Vorlage:BGB können wir m.E. verzichten. Die Vorlagen Gesetz, Gesetz-D und Gesetz-BW werden wohl auch nicht mehr benötigt (Vorlage:§§ reicht doch, oder?). Grüße -- kh80•?!• 02:34, 28. Okt. 2007 (CET)
Vorlage:Gesetz und Vorlage:Gesetz-BW habe ich gelöscht, sie waren nur in je einem Artikel im Abschnitt Weblinks benutzt (Ersetzung durch Art. bzw §). Vorlage:Gesetz-D ist in etwa 50 Artikeln, stets am Ende im Abschnitt Weblinks als Verweis auf einen einzelnen § mit dem Zusatz "(Deutschland) Gesetzestext mit Rechtsprechung via dejure.org". Die Funktion ließe sich mit den Vorlagen § und Art. voll erfüllen, im Grunde geht es bei der Vorlage um den Zusatz, der etwas Werbecharakter für dejure hat (weshalb die Vorlage ja offenbar von dejure selbst angelegt wurde).--wau> 11:35, 28. Okt. 2007 (CET) Vorlage:BGB habe ich ebenfalls gelöscht. --wau> 13:20, 28. Okt. 2007 (CET)
Meines Erachtens sollte man die Zahl der Vorlagen gering halten. Ich wäre daher dafür, auch die Vorlage:Gesetz-D noch -je nach Gebrauch- durch die neu entwickelten Vorlagen Vorlage:§, Vorlage:Art. bzw. Vorlage:§§ zu ersetzen und Gesetz-D dann zu löschen. Vielleicht ist jemand bereit, bei der Umstellung zu helfen, Anwendungsfälle siehe hier. --wau> 10:27, 18. Nov. 2007 (CET)
Nach Umstellung der restlichen Anwendungsfälle Vorlage:Gesetz-D auch gelöscht. --wau> 18:21, 21. Dez. 2008 (CET)
Mehrere §§ hintereinander zitieren
Aufgrund der automatischen Ersetzung sieht - etwa hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Signatur#Rechtliche_Rahmenbedingungen_Deutschland - ein früherer Verweis "§§ 125 ff." nun so aus: "§§ 125 ff.". Ist das wirklich eine taugliche Lösung? Soll auch zukünftig eine solche "Halbverlinkung" von §§ von den Bearbeitern vorgenommen werden? Naheliegend wäre eine Vorlage "§§", die analog ist zu "§", diese ist aber für einen anderen Zweck vergeben. --87.178.5.212 01:12, 27. Okt. 2007 (CEST)
Diese Art der Verlinkung wurde vorgenommen, weil man ja alle Anwendungsfälle umstellen musste. Sie leistet zumindest dasselbe wie zuvor. Ob die verschiedenfarbigen §§ schön sind, ist eine andere Frage, die man sich stellen kann, ich halte es für vertretbar. Die Zahl solcher Anwendungsfälle ist gering, ich wollte auch die Zahl der Vorlagen beschränken und deshalb nicht extra dafür eine eigene Vorlage erstellen. Im Grunde würde ich auch von einem Link auf §§ 125 ff. erwarten, dass § 125 und mehrere folgende §§ im Volltext erscheinen, oder zumindest die Links auf mehrere §§ hintereinander. Das ist von den Datenbankanbietern gar nicht so leicht zu bekommen. Von dejure gar nicht, oder nur insoweit, als man sich vom § 125 zumindest mit Hilfe der Pfeile zu den folgenden §§ weiterbewegen kann. Bei juris gab es früher die Möglichkeit, einen ganzen Abschnitt von §§ nacheinander darzustellen. Das wurde in der Form leider abgeschafft. Es gibt noch folgende Möglichkeiten über die Vorlage:§§ (siehe Beschreibung im dunkleren Kasten, Nr. 1 und 4):
{{§§|juris|bgb|index.html#BJNR001950896BJNE011602377|§§ 125 ff. BGB}} wird (Links auf § 125 und mehrere §§ danach direkt angesprungen, kurze Ladezeit).
{{§§|juris|bgb|BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001302377|§§ 116 ff. BGB}} wird (sehr lange Ladezeit bei umfangreichen Gesetzen wie dem BGB und nur für §§-Reihen am Beginn eines Abschnitts mit verlinkter Abschnittsüberschrift).
Nr. 1. würde ich bevorzugen bei längeren Gesetzen, Nr. 2. geht bei kürzeren Gesetzen wie dem GG, beim BGB dauert es für langsame Internetanschlüsse zu lange. --wau> 03:01, 27. Okt. 2007 (CEST)
Ich verstehe nicht so recht, wieso man sich überhaupt die Mühe machen muss, nach Art., § und §§ zu trennen. Wesentlich einfacher wäre es doch, pro Ziel nur eine Vorlage zu haben und die Art des Textes vor den Link zu ziehen, denn der verschiedenen Seiten trennt bei der Art der Verlinkung nach Artikel und Paragraph und die Verlinkung von §§ 1 und 2 gelänge dann auch optisch sauberer. --Buzer 20:27, 27. Okt. 2007 (CEST)
Äh mit Beispiel wirds deutlicher, anstelle {{§§|juris|bgb|BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001302377|§§ 116 ff. BGB}} eben §§ {{juris|bgb|BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001302377|116 ff. BGB}}--Buzer 20:30, 27. Okt. 2007 (CEST)
Trennen zwischen § und Art. muss man, weil juris (aus meiner Sicht überflüssigerweise) verschieden anzusprechen ist, je nachdem ob es sich um § oder Art. handelt. Irgendwo muss man immer schreiben, ob § oder Art., es im Namen der Vorlage zu tun, ist gar nicht so schlecht, auf diese Weise hat man nur zwei Vorlagen und nicht für jeden Anbieter eine eigene, und es liest sich im Quelltext ganz natürlich "§|116|bgb|juris", zunächst das Wesentliche in natürlicher Reihenfolge, erst hintendran die Datenbank. Soweit zu § und Art., wobei in etwa 99% der Paragrafenzitate in Wikipedia auf einen einzelnen § oder Artikel verlinkt wird.
Soweit wir hier das nicht sehr häufig vorkommende Sonderproblem der Verlinkung auf mehrere §§ besprechen: Den Fall "§§ 1 und 2" kann man aus meiner Sicht genausogut mir "§ 1" und "§ 2" lösen. Alle anderen Fälle sind mit einer einzigen Vorlage, nämlich Vorlage:§§, für sämtliche Datenbanken zu verlinken, denn dafür wurde sie geschaffen. Dabei hat man im letzten Parameter die Möglichkeit der Angabe eines freien Textes, dort kann man den Link mit so viel §§§ beschriften, wie man will.
Es wird allerdings auf manchen Seiten so gehandhabt, dass die §§ vor den Link gezogen werden, zB auf http://www.buzer.de. Man fragt sich aus der Sicht von Wikipedia ja manchmal, wie so eine Seite funktioniert, schließlich kostet die Pflege der Daten und die Einarbeitung von Änderungsgesetzen ja eine Menge Geld. Ich nehme an, dass die Seite nicht aus purem Altruismus besteht, sondern dass damit durch Werbung auch ein paar Euro hereinkommen. Wikipedia ist bei kommerziellen Seiten ja etwas empfindlich. Wenn die Werbung zurückhaltend ist, ist es eher tragbar. Das Problem ist natürlich immer: Ist ein Angebot verlässlich oder verschwindet es irgendwann, ohne die Daten weiter zu pflegen, und lässt eine Menge veraltete Links zurück. Ansonsten ist für die Frage, ob eine Internetangebot genutzt wird, wohl von Bedeutung, wie nutzerfreundlich es ist. Da ist es schon ein Pluspunkt wenn man einen Gesetzesparagrafen einfach mit der Gesetzesabkürzung und der §-Nr ansprechen kann wie bei dejure und wenn man noch nicht einmal in der URL unterscheiden muss, ob es um einen § oder Art. geht. Andererseits ist mir bei dejure trotz der neuen Oberfläche nicht klar, ob es möglich ist, von außen etwa §§ 116 ff. BGB so zu verlinken, dass man eine Linkliste auf alle einzelnen §§ ab § 116 angeboten bekommt. Bei Buzer scheint dies möglich zu sein, indem dort alle Abschnittsüberschriften als Links ausgebildet sind, was ähnliche Möglichkeiten eröffnet wie bei juris. Die Anzeige innerhalb von Abschnitten, zB ab §§ 125 ff. BGB wie bei juris scheint bei Buzer allerdings nicht möglich zu sein. Dabei geht es jetzt um Links auf eine Art Inhaltsverzeichnis mit Links auf einzelne §§. Eine andere Frage wäre noch, ob man etwa einen herausgehobenen Abschnitt, zB §§ 116-144 BGB oder eine beliebige Folge von §§, etwa §§ 119 bis 124 BGB so verlinken kann, dass alle §§ des Abschnitts nacheinander im Volltext gezeigt werden. Das wäre ein Vorteil gegenüber juris, wo so etwas ähnliches zwar möglich ist (Anzeige des Volltextes ab einer bestimmten Sprungmarke), allerdings nur nach Laden des gesamten Gesetzes, was wieder sehr viel Zeit kostet. Ansonsten ist das Angebot von Buzer ja vom Umfang nicht schlecht, sogar die Hufbeschlagverordnung (vermutlich ist Frau Buzer Pferdebesitzerin), oder die HOAI (allerdings entgegen der in der Praxis verwendten Abkürzung mit der Juris nachempfundenen Abkürzung AIHono), zusätzlich könnte man sich zB die VOB wünschen. --wau> 23:09, 27. Okt. 2007 (CEST)
Moin, dass bei juris die Adresse für Art etwas anders aussieht, hatte ich nicht gesehen. Diese Trennung wäre also notwendig. Unabhängig davon sehe ich aber trotzdem den Vorteil im Vorziehen des Art./§ in den normalen Text, nämlich wieder für den Fall §§. Denn §§ gibt es ja nicht nur als §§ 1 bis 5, sondern auch §§ 1, 3, 4a und 7 was m.E. genauso häufig anzutreffen ist wie die "bis"-Variante. Und da bliebe derzeit als Alternative wirklich nur § 1, § 3 usw. was irgendwie unschön ist. OT: Frau Buzer ist nicht Pferdebesitzerin, sondern nimmt ausser Bildern alles, was das BGBl. I hergibt, daher auch keine VOB;-) --Buzer 12:12, 28. Okt. 2007 (CET)
Die Fälle, dass in Wikipedia-Artikeln mehrere §§ hintereinander zitiert werden, sind bei tausenden von §§-Zitaten eher selten. Ich würde bei einer Angabe (siehe §305, §307, §308, §309 BGB) nicht gleich vom Stuhl fallen, es ist halt einfach programmierbar, wer es partout anders haben will, kann mit dem Parameter text machen, was er will, zB auch §§305, 307, 308 und 309 BGB. Schade, ich hatte schon gehofft, Sie hätten die Paragrafen einzelner Titel des BGB nacheinander im Volltext zu bieten, das hätte mir noch gefehlt in meiner Sammlung! --wau> 13:52, 28. Okt. 2007 (CET)