Polizeirecht

fasst alle Rechtsnormen zusammen, welche die Gefahrenabwehr und die Polizeiarbeit betreffen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner – jedoch untergeordnet – Dienstanweisungen, Anordnungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist immer nur das jeweilige Polizeigesetz.

Je nach Staat gilt ein verschiedenartiges Polizeirecht, das bei föderalen Staatsgebilden weiter unterteilt sein kann.

Hauptartikel:

  • Polizeirecht (Deutschland) (16 Polizeigesetze der Länder und mehrere Polizeigesetze für die Polizeien des Bundes)
  • Sicherheitspolizeirecht (Österreich)
  • Polizeirecht (Schweiz)

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