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deutscher Adliger, Graf von Hanau-Münzenberg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Philipp II. von Hanau-Münzenberg (* 17. August 1501; † 28. März 1529) regierte die Grafschaft Hanau-Münzenberg ab 1512.
Philipp II. von Hanau-Münzenberg wurde als Sohn des Grafen Reinhard IV. von Hanau-Münzenberg und Gräfin Katharina von Schwarzburg-Blankenburg geboren.
Ahnentafel Graf Philipp II. von Hanau-Münzenberg | ||||||
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Urgroßeltern |
Reinhard III. von Hanau (* 1412; † 1452) |
Johann IV. von Nassau-Dillenburg (* 1410; † 1475) |
Heinrich XXVI. von Schwarzburg-Blankenburg (* 1418; † 1488) |
Bruno VIII. von Querfurt (* 1426; † 1496) | ||
Großeltern |
Philipp I. von Hanau-Münzenberg (* 1449; † 1500) |
Günther XXXVIII. von Schwarzburg-Blankenburg (* 1450; † 1484) | ||||
Eltern |
Reinhard IV. von Hanau-Münzenberg (* 1473; † 1512) | |||||
Philipp II. |
Zur Familie vgl. Hauptartikel: Hanau (Adelsgeschlecht)
Philipp II. von Hanau-Münzenberg war bei Antritt seiner Regierung erst 11 Jahre alt. Es war für ihn und seinen um sieben Jahre jüngeren Bruder Balthasar also eine Vormundschaft erforderlich. Eingerichtet wurde sie auf Antrag ihrer Mutter, die wiederum Rückendeckung bei Adeligen der Grafschaft eingeholt hatte, durch das Reichskammergericht und bestand von 1512 bis 1523. Vormünder für Philipp II. waren zunächst seine Mutter und sein Großonkel, Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg. Als Gräfin Katharina 1514 starb, übte Johann V. bis zu seinem eigenen Tod 1516 die Vormundschaft alleine aus. Nach seinem Tod bestellte, auf eine formale Initiative des Mündels, das Reichskammergericht den Sohn des letztverstorbenen Vormunds, den Grafen Wilhelm I. von Nassau-Dillenburg, auf fünf Jahre, bis zum Jahr 1521, zum Vormund. Dann wurde offensichtlich eine vorzeitige Mündigkeitserklärung für den nun 20-jährigen Philipp II. durchgeführt.
Unter der vormundschaftlichen Regierung trat Hanau dem Wetterauischen Reichsgrafenkollegium bei.
In die Regierungszeit Philipps II. fällt der Beginn der Reformation, die aber zunächst noch kaum Auswirkung auf die Grafschaft hatte. Ebenfalls in diese Zeit fällt der Deutsche Bauernkrieg. Es scheint im Bereich der Grafschaft Hanau aber nur vereinzelt zu Unruhen gekommen zu sein. Der Konvent des Klosters Schlüchtern musste sich in den Schutz des Grafen begeben, nach unterschiedlichen Quellen entweder in Hanau oder in Steinau an der Straße, als aus Fulda rebellierende Bauern heranrückten. Auch in anderen Orten der Grafschaft, in Orb, Partenstein, Preungesheim, im Bornheimerberg und in Niederrodenbach, kam es zu Zwischenfällen. Das Kloster Wolfgang in der Bulau bei Hanau wurde dabei verwüstet.
1528 begann die Neubefestigung der Stadt Hanau, die ihren mittelalterlichen Mauerring so erweiterte, dass auch die inzwischen vor den alten Mauern entstandene Siedlung im Bereich der heutigen Hospitalstraße umwehrt wurde. Dabei wurde ein neues, von Albrecht Dürer theoretisch konzipiertes Befestigungssystem erstmals auch tatsächlich gebaut. Die Arbeiten dauerten nahezu 20 Jahre. Gleichzeitig wurde auch das Schloss in Hanau ausgebaut und neu befestigt, was bis etwa 1560 dauerte.
Dass es zwischen Philipp II. und seinem sieben Jahre jüngeren Bruder Balthasar zu keiner Auseinandersetzung darüber kam, ob die Primogenitur in der Grafschaft Hanau strikt zu befolgen und der jüngere nur zu apanagieren oder ob eine Landesteilung vorzunehmen sei, lag vor allem daran, dass, als die Vormundschaft das entsprechende Abkommen (die Entscheidung war zugunsten der Primogenitur gefallen) vorbereitete, weil Graf Balthasars zwanzigster Geburtstag nahte, Graf Philipp II. bereits im Sterben lag. Die entsprechende Urkunde ist für seine Siegelung vorbereitet, die aber wurde nicht mehr vollzogen. Dieser Vertragsentwurf bereitete aber nun ein juristisches Problem hinsichtlich der Übernahme der Vormundschaft für die Kinder Philipps II. durch ihren Onkel Balthasar, weil dieser darin eben erst seinen Verzicht auf die Grafschaft erklärt hatte. Das Problem wurde mit dem formalen Argument aus der Welt geschafft, dass Graf Philipp II. die Urkunde nicht mehr gesiegelt habe.
Graf Philipp II. von Hanau-Münzenberg heiratete am 27. Januar 1523 Gräfin Juliana zu Stolberg (* 15. Februar 1506; † 18. Juni 1580) und hatte mit ihr fünf Kinder:
Graf Philipp II. von Hanau-Münzenberg starb am Ostertag des Jahres 1529, erst 28 Jahre alt, und hinterließ drei überlebende Kinder und eine hochschwangere Frau. Seine Beerdigung erfolgte bereits einen Tag später in der Marienkirche in Hanau, ohne allen Aufwand, um die Gräfin in ihrem Zustand zu schonen. Am Tag nach der Beerdigung gebar sie postum seine Tochter Juliana.
Die Grafen von Hanau-Münzenberg starben über einen Zeitraum von fast 200 Jahren in der Regel in ihrem dritten Lebensjahrzehnt, wobei sie einen minderjährigen Nachfolger hinterließen. Das Phänomen erstreckt sich über neun Generationen. Ein Zufall ist da auszuschließen. Vermutlich liegt eine vererbbare Krankheit vor – welche ist unbekannt. Die Serie dieser frühen Tode setzt mit Reinhard III. ein.
Ein in Stein gehauenes Porträt von ihm und eines seines Bruders, Graf Balthasar von Hanau, schmückten das neue Tor der Altstadt Hanau[6]. Sie gelangten später in das Museum des Hanauer Geschichtsvereins, wo sie im Zweiten Weltkrieg bei einem Bombenangriff am 19. März 1945 zerstört wurden.
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