Person der Zeitgeschichte
Rechtsbegriff aus dem deutschen Medienrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Person der Zeitgeschichte ist ein Begriff der deutschen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft bei der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere dem Recht am eigenen Bild, und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Durch die Caroline-Urteile wurde diese Rechtsfigur im Wesentlichen aufgegeben.