Persönlichkeitsrecht
Art von Rechten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Als Persönlichkeitsrecht werden Rechte bezeichnet, die dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dienen. Sie können als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.