Persönlichkeitsrecht
Art von Rechten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es kann als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.