Pater familias
Familienoberhaupt in früheren Rechtssystemen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der pater familias (lateinisch für „Familienvater“; häufig auch zusammengeschrieben: paterfamilias) war das Familienoberhaupt oder der „Hausherr“ – meist der älteste oder „ranghöchste“ Mann – im (römisch-rechtlichen) Privathaushalt. Nur römische Bürger konnten den Rechtsstatus eines pater familias einnehmen.
Regulär dekliniert heißt es eigentlich pater familiae. Die altertümliche Genitivform ist nur in diesem einen stehenden Begriff im klassischen Latein und darüber hinaus erhalten geblieben.