Palästinensischer Reisepass
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Der Reisepass der Palästinensischen Autonomiebehörde (arabisch جواز سفر Dschawaz safar, DMG Ǧawāz safar) ist das Ausweisdokument, das von der palästinensischen Autonomiebehörde seit 1995 gemäß den Oslo-Verträgen von 1993 ausgestellt wird.
Dieses Dokument ist nur für Auslandsreisen notwendig und darf nur Besitzern einer palästinensischen Bevölkerungsregisteridentitätsnummer ausgestellt werden. Der Pass ersetzt nicht den Identitätsausweis, der trotzdem mitzuführen ist. Er hat momentan eine Gültigkeit von fünf Jahren. Mit einem gültigen Reisepass ist die Wiedereinreise in die palästinensischen Gebiete möglich.