Diözesanbischof
leitender Bischof einer Diözese, im Gegensatz zum Titular- oder Weihbischof / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Begriff Diözesanbischof wird in Kirchen mit episkopalen Kirchenordnungen verwendet, um einen Bischof, der Vorsteher einer Diözese (Bistum) ist, von den übrigen Bischöfen (Titularbischof, Weihbischof) zu unterscheiden.[1] Der Diözesanbischof ist Ordinarius einer Ortskirche und wird demgemäß insbesondere im kanonischen Recht auch Ortsbischof (Ortsordinarius) genannt.