Organhandel
Handel mit menschlichen Organen zum Zweck der Transplantation / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Organhandel?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Organhandel bedeutet in Deutschland den gewinnorientierten Umgang mit menschlichen Organen unter Verstoß gegen das Transplantationsgesetz (TPG).
Der illegale Organ- und Gewebehandel ist von der zulässigen Organentnahme und -übertragung mit Einwilligung lebender oder verstorbener Spender zu unterscheiden (§ 3, § 8, § 9 TPG). Der sog. Leichendiebstahl hingegen dient nicht medizinischen Zwecken. Eine Transplantation von Organen ist ohne sachgerechte Konservierung nach dem Tod des Spenders nicht mehr möglich.
Der internationale Organhandel wird dem Bereich der transnationalen organisierten Kriminalität (TOK) zugerechnet.
Menschenhandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme wird gem. § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB bestraft. Begrifflich werden der Organhandel und der Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme nicht immer klar unterschieden.