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Trägerschaft der Offenen Kanäle in Schleswig-Holstein Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Offene Kanal Schleswig-Holstein AöR (OKSH-Anstalt) ist eine am 15. September 2006 gegründete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Trägerin der Offenen Kanäle in Schleswig-Holstein. Sie wird geleitet von Henning Fietze und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Kiel. Zu der OKSH-Anstalt gehören die Offenen Kanäle in Kiel, Lübeck, Flensburg und der Offene Kanal Westküste sowie die Abteilung für Medienkompetenz.
Offener Kanal Schleswig-Holstein | |
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Offener Kanal Schleswig-Holstein AöR | |
Staatliche Ebene | Schleswig-Holstein |
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 15. September 2006 |
Hauptsitz | Kiel |
Behördenleitung | Henning Fietze |
Bedienstete | 50 |
Netzauftritt | www.oksh.de |
Am 22. Dezember 1989 wurde die Neufassung des Rundfunkgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesrundfunkgesetz – LRG) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 21 veröffentlicht. Abschnitt V des Gesetzes regelte auf Landesebene die Bedingungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Offenen Kanals in Schleswig-Holstein als Einrichtung der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR).[1]
Bereits im Oktober 1989 besetzte die ULR die Stelle des Beauftragten für den Offenen Kanal mit Peter Willers als Dezernent, der am 16. Oktober 1989 seine Arbeit aufnahm.[2]
Nachdem zunächst ein Studio ohne Sendemöglichkeit in der Kieler Lerchenstraße errichtet worden war, startete der Offene Kanal Kiel als erste Einrichtung des OKSH am 16. Dezember 1991 seinen Sendebetrieb in der Hamburger Chaussee in Kiel. Sein Fernsehprogramm wurde von da an im Kieler Breitbandkabelnetz der Deutschen Post auf Kanal 9 verbreitet.
In den Jahren 1992 bis 1997 wurden drei weitere Sender in Schleswig-Holstein in Betrieb genommen, in Lübeck (Radio), in Flensburg (Fernsehen) und in Heide nebst Außenstudio in Husum (Radio). 2002 ging KielFM auf Sendung, der Radiosender im Offenen Kanal Kiel.[3]
Am 15. September 2006 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag, den Offenen Kanal in eigenständige Trägerschaft zu überführen, die Anstalt des öffentlichen Rechts Offener Kanal Schleswig-Holstein. Das betreffende Landesgesetz (OK-Gesetz) trat am 28. Oktober 2006 in Kraft.[4]
Hintergrund war die Zusammenführung der Landesmedienanstalten von Hamburg (HAM) und Schleswig-Holstein (ULR) zur Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MAHSH).[5]
Die Offener Kanal Schleswig-Holstein AöR nahm zum 1. Oktober 2006 ihre Arbeit auf.[6]
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, Hamburg und der Region Syddanmark können den OKSH nutzen.
Gemäß den Vorgaben des schleswig-holsteinischen OK-Gesetzes gliedert sich das Aufgabenspektrum des OKSH in die Bereiche:
Dazu gehören
Organe sind der Beirat, das Beschlussorgan des Offenen Kanals, und die Leiterin oder der Leiter (Leitung).
Der Beirat ist das Beschlussorgan der OKSH-Anstalt. Laut OK-Gesetz § 6 setzt er sich wie folgt zusammen:
Mitglieder des Beirates des Offenen Kanals Schleswig-Holstein sind seit April 2023:
Rechtsfragen
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