Obhut
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Der Rechtsbegriff Obhut bezeichnet die Fürsorge- oder Schutzpflicht eines Rechtssubjekts gegenüber Personen, Tieren oder Sachen.
Der Rechtsbegriff Obhut bezeichnet die Fürsorge- oder Schutzpflicht eines Rechtssubjekts gegenüber Personen, Tieren oder Sachen.