Oberster Gerichtshof (Österreich)
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist in Österreich die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Er judiziert in Senaten, die im Verhältnis zueinander gleichrangig sind. Deren Entscheidungen sind somit unanfechtbar. Neben dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof ist der Oberste Gerichtshof eines der drei österreichischen Höchstgerichte.
Schnelle Fakten Osterreich Oberster Gerichtshof— OGH —p1, Staatliche Ebene ...
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | für Zivil- und Strafsachen zuständiges Höchstgericht | ||
Aufsichtsorgan(e) | Bundesministerium für Justiz (in Angelegenheiten der Justizverwaltung) | ||
Bestehen | seit 21. August 1848 | ||
Hauptsitz | Wien 1, Schmerlingplatz 11 | ||
Präsident | Georg Kodek | ||
Mitarbeiter | 60 Richter[1] | ||
Website | www.ogh.gv.at |
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Der OGH hat seinen Sitz im Justizpalast in Wien. Präsident des OGH ist seit dem Jahr 2024 Georg Kodek.[2]