Nötigung (Österreich)
Straftatbestand / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Straftatbestand der Nötigung ist im Strafrecht Österreichs im § 105 StGB geregelt. Strafbar ist die Nötigung eines anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder durch gefährliche Drohung. Die Strafdrohung beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.