der analog verlaufende Nationalstraße 6 als A6 oder als A30 (in Anlehnung an die allerdings südlicher verlaufende Nationalstraße 30) bezeichnet. Die Nummer
Nationalstraßen. Die Erstfestgelegung des nummerierten Netzes erfolgte durch einen Erlass am 9. Juli 1963. Die ungerade nummerierten Nationalstraßen (griechisch
Ersatz der Nationalstraße 3 durch die Autobahnen A3, A27 und A13, Ersatz der Nationalstraße 6 durch die A4). Die folgenden Flughäfen Griechenlands werden