Nachzahlung
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Als Nachzahlung bezeichnet man die abschließende Restzahlung eines Zahlungspflichtigen, wenn er zuvor Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf seine Verbindlichkeit geleistet hat und die spätere Abrechnung höher ausfällt als alle vorangegangenen Vorauszahlungen. Gegensatz ist das Guthaben.