Mompar
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Mompar oder Momber ist ein Begriff aus der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtspflege. Er bezeichnet einen Bevollmächtigten, Vormund oder Fürsprecher vor dem Unter- oder Schöffengericht.
Mompar oder Momber ist ein Begriff aus der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtspflege. Er bezeichnet einen Bevollmächtigten, Vormund oder Fürsprecher vor dem Unter- oder Schöffengericht.