Mobilitätsgarantie
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Mobilitätsgarantie ist ein Begriff aus dem Leistungsstörungsrecht und bedeutet die Übernahme der Haftung für die Schlechterfüllung eines Vertrags mit Bezug zu einem Beförderungsmittel, beispielsweise eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug oder eines Beförderungsvertrags.
Sie garantiert dem Autokäufer oder Fahrgast bei Ausfall seines Verkehrsmittels beispielsweise, ein alternatives Verkehrsmittel zu nutzen.