Ministerialdirektor
Amtsbezeichnung eines Beamten mit herausgehobener Dienststellung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ministerialdirektor (MD, MDir, MinDir) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten mit herausgehobener Dienststellung. Das Amt des Ministerialdirektors gibt es aktuell im Bund, im Freistaat Bayern und in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.