Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
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Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz: Madrider Markenabkommen oder MMA) von 1891 ist ein Abkommen zwischen einer Vielzahl von Ländern, durch welche nationale Marken eines Verbandsstaates auch in den anderen Verbandsstaaten Schutz genießen können und somit eine international registrierte (IR) Marke geschaffen werden kann. Das Abkommen wurde in den Jahren 1900, 1911,[2] 1925, 1934, 1957 revidiert. Eine wichtige weitere Revision geschah 1967 in Stockholm. Vertragssprache dieses Abkommens ist nach Regel 6 des Abkommens Französisch. Hilfsweise können Gesuche auch in Englisch abgefasst werden. Das Madrider Markenabkommen wird von der WIPO in Genf verwaltet und die fälligen Gebühren werden in Schweizer Franken bemessen. Im Jahre 2007 wurden bei der WIPO 38.471[3] Anträge auf Registrierung eingereicht.
Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken | |
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Kurztitel: | Madrider Markenabkommen |
Titel (engl.): | Madrid Agreement Concerning the International Registration of Marks |
Abkürzung: | MMA |
Datum: | 14. April 1891 |
Inkrafttreten: | Daten je nach Land |
Fundstelle: | keine |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Gewerblicher Rechtsschutz |
Unterzeichnung: | unbekannt |
Ratifikation: | 55 (13. Oktober 2017)[1] |
Europäische Gemeinschaft: | nicht Mitglied |
Deutschland: | 1. Dezember 1922 |
Liechtenstein: | 14. Juli 1933 |
Österreich: | 1. Januar 1909 |
Schweiz: | 15. Juli 1892 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |