Liste indischer Fürstenstaaten
Wikimedia-Liste / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Liste indischer Fürstenstaaten?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Diese Liste indischer Fürstenstaaten gibt die bedeutenderen Staatsgebilde wieder, die zur Zeit der britischen Kolonialherrschaft auf dem Subkontinent (ohne Burma) bestanden. Als „bedeutend“ gelten hierbei diejenigen, deren Herrscher das Recht auf Salutschüsse zugestanden bekommen hatten.[1] Flächenmäßig können sie sehr klein sein. Münzregal und Posthoheit werden erwähnt, da sie ein wichtiges Merkmal von Souveränität darstellen. Insgesamt geht man von 565 Staaten aus, die zum 15. August 1947, dem indisch-pakistanischen Unabhängigkeitstag, bestanden. Das „diplomatische Jahrbuch“ sprach in den 1920ern von 617.[2] Etwa 400 von diesen waren kleiner als 50 km². Besonders auf der Kathiawar-Halbinsel (Bombay) gab es Ländchen, die noch kleiner waren als die deutschen Duodez-Fürstentümer. Das Kriterium des Saluts führt dazu, dass einige flächenmäßig große Staaten, wie zum Beispiel Bastar, das größer als Belgien war, in der Liste nicht aufgeführt sind. Afghanistan und Bhutan waren formal keine indischen Fürstenstaaten, sondern Protektorate von Britisch-Indien. Sie sind daher nicht in der Liste aufgeführt.
Es ist zu beachten, dass noch im 19. Jahrhundert etliche wichtigere Staaten (u. a. Arcot, Assam, Oudh (Awadh), Coorg, mehrere Marathen-Staaten, Punjab, Utkala) in den Provinzen Britisch-Indiens, das seine größte Ausdehnung erst unter George Curzon erreichte, aufgingen. Besonders im Nordwesten und Nordosten hielten die Eroberungen bis 1907 an. Die Gesamtfläche der Fürstenstaaten (princely states) betrug knapp 40 %, ihr Anteil an der Bevölkerung und Wirtschaftskraft war geringer. Kontrolliert wurden die Fürsten durch Residencies und Agencies. Etwa 300 kleinere Staaten hatten nicht das Recht der höheren Gerichtsbarkeit und in den meisten Fällen auch keine Verträge, die ihr Verhältnis zur Kolonialmacht regelten. 121 Fürstenstaaten, davon 20 muslimische, galten als „salute states“ deren Herrscher das Recht auf 21 (5 Staaten), 19 (6 Staaten). 17 (13 Staaten), 15 (17 Staaten), 13 (16 Staaten), 11 (32 Staaten) oder 9 (32 Staaten, davon 3 in Burma) Schuss Salut beanspruchen konnte. Die weit überwiegende Zahl der Fürsten bildeten „non-salute states“. Das protokollarische Detail des dem Herrscher zustehenden Saluts diente der britischen Kolonialverwaltung als roter Faden, um die schier unübersichtliche Schar der indischen Fürsten in ihrer Beziehung zu Großbritannien zu ordnen. Die 118 „salute-states“ (ohne Burma) sind daher nach diesen 7 Klassen tabellarisch aufgeführt.
Das Verhältnis der Staaten zur britischen Krone war geregelt im Interpretation Act 1889[3] und in gewisser Weise im Royal Titles Act 1876.[4] Die vertraglich festgelegten Rechte und Tributpflichten der Herrscher wurden üblicherweise bei Inthronisation eines neuen Herrschers im Sendschreiben (sanad) des Vizekönigs wiederholt. Die Rajas von 109 salutfähigen Staaten (Stand 1932) hatten ab 1921 einen Sitz in der Kammer der Fürsten inne[5]. Die muslimischen Fürstentümer Kalat (19-gun salute) und Chitral (11-gun salute) sowie sieben weitere Staaten erhielten keinen Sitz in der Kammer. Außerdem wurden 12 Mitglieder von 127 kleineren Fürsten gewählt.