Liste der Vögel Deutschlands
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Die Liste der Vögel Deutschlands führt die Arten der Vögel (Aves) auf, deren Vorkommen in Deutschland beobachtet worden sind.
Sie enthält nur Arten, deren Feststellung von den zuständigen ornithologischen Gremien (zum Beispiel durch die Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK)[1] oder entsprechende Einrichtungen auf Länderebene) anerkannt und in einschlägigen Fachzeitschriften publiziert wurden. Außerdem werden an dieser Stelle nur die Arten berücksichtigt, deren Beobachtung auf Feststellung wildlebender Tiere zurückzuführen ist sowie diejenigen, die eingebürgert sind, das heißt, die ursprünglich in anderen Regionen vorkommen, die sich jedoch inzwischen durch Fortpflanzung längerfristig etabliert haben.
Grundlage für die nachfolgende Liste ist die Liste der Vögel Deutschlands – Version 3.2 mit dem Stand vom 30. Juni 2019, wie sie von Peter H. Barthel und Thorsten Krüger auf der Website der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) publiziert wurde.[2] Die taxonomische Reihenfolge und Nomenklatur entspricht der in der genannten Quelle. Ergänzungen in späteren Veröffentlichungen auf Veranlassung der ornithologischen Gremien werden nacherfasst.
Die unter Status eingetragenen Bezeichnungen weisen auf die Art des Vorkommens hin. Die Angabe „Brutvogel“ kennzeichnet Arten, die sich in Deutschland fortpflanzen. Mit der Angabe „eingebürgert“ handelt es sich dabei um eine vom Menschen eingeführte Art (Neozoon); mit der Angabe „selten“ brüten deutschlandweit weniger als 100 Paare; mit der Angabe „lokal“ beschränkt sich das Brutvorkommen auf sehr kleine Regionen, z. B. Helgoland oder einzelne Städte. Als „Jahresvogel“ sind Arten bezeichnet, die im ganzen Jahresverlauf festzustellen sind. „Zugvögel“ verlassen Deutschland im Winter oder diese Arten ziehen als Bewohner anderer Regionen durch Deutschland hindurch. Als „Wintergast“ sind Brutvögel anderer Regionen bezeichnet, die Deutschland zum Überwintern aufsuchen. Wenn die jeweilige Angabe mit der Ergänzung „selten“ versehen ist, beläuft sich die Anzahl der Individuen jeweils auf weniger als 100. Die Angabe „Ausnahmeerscheinung“ kennzeichnet Arten, die nur selten in Deutschland festgestellt werden. Dies trifft zu, wenn im Durchschnitt weniger als fünf Nachweise pro Jahr oder seit 1950 insgesamt weniger als fünf Nachweise (dann als „besondere Ausnahmeerscheinung“ bezeichnet) erbracht wurden.[3]
Die unter RL-Status verzeichneten Ziffern und Buchstaben verweisen auf den Status in der Roten Liste der Brutvögel in der 6. Fassung, veröffentlicht im Juni 2021,[4] und haben folgende Bedeutung: 0 – diese Art ist als Brutvogel in Deutschland ausgestorben; 1 – diese Art ist in Deutschland vom Aussterben bedroht; 2 – diese Art ist in Deutschland stark gefährdet; 3 – diese Art ist in Deutschland gefährdet; R – diese Art ist wegen geografischer Restriktionen in Deutschland extrem selten; V – diese Art befindet sich auf der Vorwarnliste.