Landsturm
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Der Landsturm war im Militärwesen seit dem 15. Jahrhundert „das letzte Aufgebot“ aller Wehrpflichtigen, die weder dem Landheer noch der Marine angehören, zur Abwehr eines feindlichen Einfalls.
Der Landsturm war im Militärwesen seit dem 15. Jahrhundert „das letzte Aufgebot“ aller Wehrpflichtigen, die weder dem Landheer noch der Marine angehören, zur Abwehr eines feindlichen Einfalls.