Landeshauptstadt
Wikimedia-Begriffsklärungsseite / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Begriff Landeshauptstadt steht für:
- die Hauptstadt eines souveränen Staates, siehe Hauptstadt und Hauptstädte von Staaten
- die Hauptstadt eines Gliedstaates, siehe Hauptstadt und Hauptstadt von Subentitäten; z. B.
Siehe auch:
- Die Hauptstädte der (Deutsch-)Schweizer Kantone heißen nicht, wie in Deutschland oder Österreich, „Landeshauptstadt“, sondern werden als Hauptorte bezeichnet; zu diesen s. a. Kanton (Schweiz) #Liste der Schweizer Kantone mit ihren Eckdaten
- Bundeshauptstadt
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.