Kardinalsklasse
nominelle Hierarchie im Kardinalskollegium / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Kardinalskollegium der katholischen Kirche ist (gemäß 350, § 1 CIC) in drei Kardinalsklassen (lateinisch ordines) unterteilt. Diese Rangordnung unterscheidet Kardinäle in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone und ist eine reine Ehrenrangfolge; sie hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht im Konklave. Lediglich der Leiter der Papstwahl (Kardinaldekan bzw. der höchstrangige stimmberechtigte Kardinalbischof) und der Verkünder des neuen Papstes (Kardinalprotodiakon, der dienstälteste Kardinaldiakon) werden dadurch bestimmt.