Kapitalausstattungs-Verordnung
Rechtsvorschrift (Deutschland) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen, auch als Kapitalausstattungs-Verordnung oder abgekürzt als KapAusstV bezeichnet, ist eine für deutsche Versicherer sowie Pensions- und Sterbekassen als Einrichtungen der betriebliche Altersvorsorge geltende Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen, in der Vorschriften zu einer angemessenen Ausstattung mit Eigenmitteln geregelt werden.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen |
Kurztitel: | Kapitalausstattungs-Verordnung |
Abkürzung: | KapAusstV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 122 Abs. 2 VAG |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht, Versicherungsrecht |
Fundstellennachweis: | 7631-11-10 |
Erlassen am: | 18. April 2016 (BGBl. I S. 795) |
Inkrafttreten am: | 22. April 2016 |
Letzte Änderung durch: | Art. 6 Abs. 10 G vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2672 2693) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
13. Januar 2019 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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